ursprüngliche Publikation am 17. Dezember 2012; aktualisiert am 28. Februar 2013In OR 960e wird die Bildung von Rückstellungen verlangt um “ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften” zu decken. Sie stellen Fremdkapital dar, welche am Bilanzstichtag bezüglich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintritts unbestimmt sind.
Verwandt sind sie mit den transitorischen Passiven, weil beide zeitlichen Abgrenzungen dienen. Bei ihnen sind aber Unsicherheiten hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt vorhanden, während die transitorischen Passiven meistens bestimmbar sind. Des weiteren sind Rückstellungen häufig mittel- bis langfristig. Transitorien sind dagegen immer kurzfristig.Im Geschäftsalltag gibt es etliche Ereignisse, für welche Rückstellungen gebildet werden müssen. Im Vordergrund stehen Rückstellungen für...
- ...Prozessrisiken von Gerichtsverfahren
- ...schwebende Geschäfte
- ...ungewisse Verbindlichkeiten
- ...unterlassene Aufwendungen
- ...drohende Verluste