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Die Publizitätspflichten von börsenkotierten Unternehmen

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Die Publizitätspflichten von börsenkotierten Unternehmen

Börsenkotierte Unternehmen müssen verschiedene Informationen offenlegen, damit ihre Aktionäre wissen wie es der Firma geht. Diese Verpflichtungen werden als Publizitätspflichten bezeichnet.

Wenn eine Firma an einer Börse kotiert ist, möchten ihre Aktionäre wissen was bei dieser Unternehmung läuft. Jede Veränderung im Geschäftsgang kann den Aktienkurs beeinflussen. Börsenkotierte Unternehmen unterstehen deshalb verschiedenen Publizitätspflichten. Das heisst Firmen, deren Aktien an der Schweizer Börse gehandelt werden, müssen ihren Aktionären gewisse Informationen zur Verfügung stellen. Man unterscheidet zwischen wiederkehrenden Pflichten und ereignisbezogenen Pflichten. Während die wiederkehrenden Pflichten regelmässig vorkommen, werden die ereignisbezogenen Pflichten durch ein bestimmtes Geschäft ausgelöst

Wiederkehrende Pflichten

Zu den wiederkehrenden Publizitätspflichten gehören die sogenannten Regelmeldepflichten. Diese umfassen alle technischen und administrativen Informationen, welche für die Aktionäre relevant sind. Zum Beispiel muss ein Unternehmen darauf hinweisen, wenn es wichtige Links auf seiner Website ändert. Ebenfalls zu den wiederkehrenden Publizitätspflichten gehört die Pflicht zur Rechnungslegung. Börsenkotierte Unternehmen müssen einen Jahresbericht und einen Halbjahresbericht veröffentlichen, damit ihre Aktionäre die Geschäftszahlen kennen. Teil dieser Berichte sind eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung, eine Geldflussrechnung und ein Anhang. Zudem besteht eine Pflicht zur Offenlegung von Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen. Das heisst, das Unternehmen muss Auskunft darüber geben wieviel Vergütung die Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder erhalten und aus welchen Teilen diese Vergütung besteht. In einem Corporate Governance Bericht heisst es dann zum Beispiel: «Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten 100'000 CHF Fixlohn plus 2% des jährlichen Gewinns».

Ereignisbezogene Pflichten

Die wichtigste ereignisbezogene Publizitätspflicht ist die Ad-Hoc-Publizität. Ad-Hoc bedeutet so viel wie «jetzt» oder «sofort». Unternehmen müssen unter der Ad-Hoc-Publizität alle Informationen veröffentlichen, die einen Einfluss auf den Aktienkurs haben können. Häufig machen Firmen eine Ad-Hoc-Meldung, wenn ein Kaufangebot für das Unternehmen besteht. Auch Management Transaktionen müssen offengelegt werden. Das heisst, wenn Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung Aktien kaufen oder verkaufen, muss das Unternehmen dies bekanntgeben. Solche Transaktionen können ein Hinweis dafür sein, wie gut es dem Unternehmen geht. Ausserdem müssen Aktionäre bekannt geben, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz der Aktien eine Firma erwerben. Besitzt ein Käufer 3%, 5%, 10% etc. der Aktien muss er das der Börse melden. Macht der Käufer das nicht, ist das Unternehmen verpflichtet an seiner Stelle die Meldung zu machen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Investor heimlich die Kontrolle über ein Unternehmen gewinnt.

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