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Eingeschränkte oder ordentliche Revision?

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Eingeschränkte oder ordentliche Revision?

Abhängig von der Rechtsform besteht in der Schweiz die Pflicht einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser muss unter gewissen Voraussetzungen (OR 727 ff.) von einem Revisor auf seine Richtigkeit geprüft werden. Es kann grundsätzlich zwischen der eingeschränkten sowie der ordentlichen Revision unterschieden werden.

Eine ordentliche Revision wird notwendig, wenn zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden:• 250 Mitarbeiter (Vollzeitstellen)• CHF 20 Mio. Bilanzsumme• CHF 40 Mio. UmsatzerlöseDamit ist die Auflage eine ordentliche Revision durchzuführen, meist Grossunternehmen vorbehalten.Der Unterschied zwischen den beiden Revisionsoptionen ist primär der Prüfumfang und die damit einhergehenden Kosten. Während bei der eingeschränkten Revision geprüft wird ob keine Fehler in dem Jahresabschluss gemacht wurden, wird bei der ordentlichen Revision die Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt. Damit ist die Güte der ordentlichen Revision höher einzustufen.Die Revision hat auch einen positiven Einfluss auf das Vertrauen seitens Stakeholder des Unternehmens. Insbesondere Staat, Investoren, Banken und Darlehensgeber sehen die Revision als Qualitätssiegel an. Daher gilt, je ausführlicher die Revision, desto höher ist das Vertrauen seitens der Stakeholder.Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Themen rund um die ordentliche und die geschränkte Revision. Rechnen Sie online Ihre Offerte und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

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