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Erfolgsrechnung – Gesamtkostenverfahren

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Erfolgsrechnung – Gesamtkostenverfahren

Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar und kann entweder als Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) oder als Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) dargestellt werden.

Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren stellt eine Produktionserfolgsrechnung dar, wobei die Erträge und Aufwendungen hinsichtlich der hergestellten Mengeneinheiten verwendet werden. Folglich werden auch die Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen als Erträge erfasst bzw. Bestandesminderungen von den Umsatzerlösen abgezogen.

Gesamtkostenverfahren

Mindestgliederung nach dem Obligationenrecht

Gemäss Art. 959b Abs. 2 OR müssen in der Produktionserfolgsrechnung mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden:1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen;2. Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen;3. Materialaufwand;4. Personalaufwand;5. übriger betrieblicher Aufwand;6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens;7. Finanzaufwand und Finanzertrag;8. betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag;9. ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag;10. direkte Steuern;11. Jahresgewinn oder Jahresverlust.Weitere Positionen müssen in der Erfolgsrechnung oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist (Art. 959b Abs. 5 OR).

Die Qual der Wahl

Das Gesamtkostenverfahren gilt aufgrund der Gliederung nach Aufwandsarten als weniger aufwendig als das Umsatzkostenverfahren, wo die Aufwendungen nach ihrer funktionalen Zugehörigkeit aufgeteilt werden. Für die Adressaten der Erfolgsrechnung liefert die funktionale Aufteilung oft aussagekräftigere Informationen. Nichtsdestotrotz ist das Gesamtkostenverfahren sowohl gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts als auch gemäss den Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER und IFRS zugelassen. Allein nach US-GAAP ist die Erfolgsrechnung zwingend nach dem Umsatzkostenverfahren auszugestalten.

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