Kostenlosen Lohnabrechnungs-Check jetzt anfordern

Adressaten der Buchhaltung - Interne und externe Bilanz

Jetzt teilen!
Adressaten der Buchhaltung - Interne und externe Bilanz

aktualisiert am 21. Februar 2013Die Buchhaltung ist das wichtigste Informationsmittel jeder Unternehmung. Die Adressaten sind aber nicht stets diesselben Personen.

Die Adressaten können in zwei Gruppen aufgespalten werden:

1. Interne Adressaten: Geschäftsleitung, Verwaltungsrat

Die internen Adressaten können uneingeschränkt Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen. Der Geschäftsleitung dient das Rechnungswesen vorwiegend als Führungsinstrument, d.h. es werden auf dessen Grundlage die Ziele der Unternehmung festgelegt, Massnahmen getroffen und Kontrollen durchgeführt. Dafür ist erforderlich, dass die Zahlen möglichst exakt vorliegen.

2. Externe Adressaten: Aktionäre, Gläubiger, Arbeitnehmer, Kunden, Öffentlichkeit

Die externen Adressaten verfügen nur über ein beschränktes Einsichtsrecht. Weil den Aktionär keine Treuepflicht trifft, hat er nur ein beschränktes Informationsrecht. Es besteht nach OR 696 Anspruch auf Einsicht des Geschäftberichts. Gläubiger haben hingegen grundsätzlich kein Einsichtsrecht, ausser sie können ein schutzwürdiges Interesse nachweisen (OR 958e). Die Steuerbehörden stellen einen Spezialfall dar, weil sie eigentlich als Aussenstehende gelten, aber dennoch über ein weitergehendes Informationsrecht verfügen.Diese Zweiteilung schlägt sich nieder in der internen und externen Abschlussrechnung: Die externe Bilanz basiert auf den Bewertungsvorschriften des OR und stellt meistens eine tiefere als die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage dar. In der externen Bilanz werden die Aktiven tiefer und das Fremdkapital (Schulden) höher bewertet. Das Eigenkapital (Aktiven minus Fremdkapital) fällt dementsprechend kleiner aus. Die Differenz zum effektiven Eigenkapital gemäss interner Bilanz sind die sog. stillen Reserven. Sie werden als “still” bezeichnet, weil sie in der externen Bilanz nicht ersichtlich sind.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search

<-- Linkedin-->