Die buchhalterische Behandlung von offenstehenden Forderungen, welche sicher ausfallen und solchen, bei denen der Ausfall ungewiss ist, erfolgt unterschiedlich, was dazu führt, dass eine Unterscheidung zwischen Debitorenverlusten und Delkredere vorgenommen wird.
Debitorenverluste stellen in der Buchhaltung Ausfälle von Forderungen dar. Diese entstehen insbesondere durch Kunden, welche nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen. Abhängig davon ob der Verlust endgültig eingetreten oder erst in Zukunft zu erwarten ist erfolgt die buchhalterische Behandlung anders.Endgültiger VerlustLiegt vor, wenn der zahlungsunfähige Kunde (Debitor) und der erlittene Verlust bekannt sind. Der Forderungsbetrag wird beim Eintreten des Verlustes direkt über das Aktivkonto "Debitoren" und das Aufwandskonto "Debitorenverluste" abgeschrieben.Buchungssatz:
Debitorenverluste / Debitoren
Mutmasslicher VerlustBei gewissen Debitoren (offenen Kundenrechnungen) ist der Zahlungseingang ungewiss. Am Ende einer Rechnungsperiode wird das vorliegende Verlustrisiko geschätzt und indirekt über das Minus-Aktivkonto "Delkredere" und das Aufwandskonto "Debitorenverluste" abgeschrieben.Buchungssatz:
Debitorenverluste / Delkredere
Das Delkredere stellt eine Wertberichtigung zum Debitorenkonto dar, weshalb es auch "Wertberichtigung Debitoren" genannt wird. Da es sich um ein Minus-Aktivkonto handelt, unterliegt es denselben Buchungsregeln wie ein Passivkonto.