Die Buchhaltung – soll man sie selbst führen oder auslagern?

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Die Buchhaltung – soll man sie selbst führen oder auslagern?

Der Buchhaltung kommt in der Geschäftswelt eine zentrale Rolle zu. Sie zeigt auf, wie es wirtschaftlich um eine Unternehmung steht, wo man Geld einnimmt bzw. ausgibt und gibt Hinweise, wo man investieren soll und wo Geld sparen. Jedoch kann die Buchhaltung auch sehr schnell kompliziert werden. Besonders für KMUs lohnt sich deshalb die Frage, soll man die Buchhaltung intern führen oder besser auslagern?

Entscheidungsfaktoren

Ob die Auslagerung der Buchhaltung die richtige Lösung ist, hängt natürlich immer von jeweiligen Unternehmen ab. Hier sind Anhaltspunkte wie Grösse des Unternehmens, Komplexität der Buchungen und personelle Ressourcen ausschlaggebend. Wenn es wenige Buchungen gibt und man über jemanden im Betrieb verfügt, der die notwendigen Kenntnisse hat und sich regelmässig weiterbildet, kann die betriebsinterne Buchhaltung durchaus sinnvoll sein. Jedoch gilt es abzuwägen, ob der Fokus auf das Kerngeschäft nicht effizienter ist. Regelmässig dürfte eine Mischform die lukrativste Wahl sein. So auch die offizielle Stellungnahme des KMU-Portals des Bundes. Hierbei werden die zwar zeitintensiven, dafür eher simplen Buchungen betriebsintern erledigt. Die anspruchsvollen Aspekte der Buchhaltung wie bspw. Abschluss, Lohnbuchhaltung oder MWST-Abrechnung werden hingegen an einen externen Experten übertragen. Die Wahl dieses Treuhänders ist von grosser Bedeutung. Nicht selten halten diese Geschäftsbeziehungen über Jahre an.

Strafrechtliche Relevanz der Buchführung

Ein weiterer Aspekt, der eher für die Auslagerung spricht, sind die strafrechtlichen Aspekte. Wird die Buchhaltung einer Unternehmung nicht richtig geführt oder werden gewisse Verpflichtungen nicht wahrgenommen, kann dies eine Strafe, meist eine Busse, zur Folge haben. Bereits das fehlerhafte aufnehmen des Inventars begründet solch eine Pflichtverletzung. Ähnlich verhält es sich bei der Steuerhinterziehung. Dieses Delikt kann auch fahrlässig begangen werden. Vergisst man bspw. ein Konto oder Kasse (komplett) anzugeben, so macht man sich Strafbar. Diesfalls muss man zuzüglich zur Nachsteuer noch eine Busse zahlen.

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