Die eingeschränkte Revision ist eine auf KMU ausgerichtete Prüfung der Jahresrechnung mit geringerem Umfang und Tiefe im Vergleich zu einer Ordentlichen Revision.
Ziel der eingeschränkten Revision
Ziel dieser Art der Revision ist es, dass der Revisor eine Aussage machen kann, ob er auf Sachverhalte gestossen ist, die ihm zum Schluss veranlassten, dass die Jahresrechnung nicht in allen wesentlichen Punkten den Gesetzen und Statuten entspricht. Da die Prüfung weniger gründlich ist als bei einer ordentlichen Revision, gibt der Revisor auch nur eine negativ formulierte Zusicherung ab ("Jahresrechnung enthält keine wesentlichen Fehlaussagen").
Voraussetzungen für die eingeschränkte Revision
Um eine eingeschränkte Revision durchführen zu dürfen, müssen einige Punkte beachtet werden. So darf insbesondere keine Verpflichtung bestehen, dass das Unternehmen eine ordentliche Revision vornehmen muss. Namentlich sind dies (gemäss Art 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR) folgende Kennzahlen:
- Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
- Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Bedingung ist hier, dass eine Unternehmung mindestens zwei der oben genannten Voraussetzungen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind und auch sonst keine Verpflichtung besteht, eine ordentliche Revision durchzuführen, so kann eine eingeschränkte Revision nach Art 727a OR durchgeführt werden.
OR 727a
Der Absatz 1 dieses Artikels bringt die negative Komponente zum Ausdruck: "Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen."Die Ausnahme von dieser Regel ist der Absatz 2, der ein Verzicht auf die Revision erlaubt, sofern das KMU weniger als 10 Vollzeitstellen hat.