Bei der Erstellung der Jahresrechnung ist unter anderem eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung sowie ein Anhang zu erstellen. Einzelheiten dazu finden sich im Obligationenrecht.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Bilanz gliedert Aktiven und Passiven und stellt die Vermögens- und Finanzierungslage dar. Als Aktiven werden Vermögenswerte bilanziert, sofern über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich abgeschätzt werden kann. Als Umlaufvermögen gelten flüssige Mittel sowie Aktiven, die innerhalb einer Jahres zu flüssigen Mitteln gemacht werden können. Die Jahresregel gilt auch für die Abgrenzung zwischen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. Unter die Aktiven fallen das Umlaufvermögen sowie das Anlagevermögen. Zu den Passiven gehören das kurzfristige Fremdkapital, das langfristige Fremdkapital sowie das Eigenkapital.
Erfolgsrechnung und Anhang
Die Erfolgsrechnung ist die Darstellung der Ertragslage eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Die Erfolgsrechnung kann als Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) oder als Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) dargestellt werden.Der Anhang dient der Erläuterung und Ergänzung der Jahresrechnung und enthält Angaben über die angewandten Grundsätze in der Jahresrechnung sowie Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz oder der Erfolgsrechnung. Das Gesetz sieht noch weitere Angaben vor die im Anhang enthalten sein müssen (Art. 959c OR).