Die zeitliche Abgrenzung ist eine wichtige Voraussetzung der Rechnungslegung. Durch die Rechnungsabgrenzung kann das accrual principle umgesetzt werden.
Rechnungsabgrenzung
Mit der Umsetzung des accrual principle gibt es eine Vielzahl von Sachverhalten, die entweder als Ertrag oder Aufwand abzubilden sind, obwohl noch gar kein Geldfluss geschehen ist. Es handelt sich dabei also um Erträge, die noch nicht zu Einnahmen geführt haben, bzw. um Aufwendungen, die noch nicht zu einer Ausgabe geführt haben.Bei der Rechnungsabgrenzung wird zwischen den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bereits getätigte Ausgaben, welche zum Bilanzstichtag noch nicht einem Aufwand entsprechen, werden als transitorische Aktiven bezeichnet. Es handelt sich um vorausbezahlte Aufwendungen für spätere Perioden. Die transitorischen Aktiven werden im Folgejahr periodengerecht und erfolgswirksam aufgelöst.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bei den transitorischen Passiven handelt es sich um bereits erhaltene Zahlungen für eigene Leistungen in einer späteren Periode. Häufige Anwendungsfälle von transitorischen Passiven sind Bonusvereinbarungen. So zum Beispiel Meilenprogramme bei Fluggesellschaften oder Rabattprogramme die sich an der Einkaufssumme in einem Warenhaus orientieren (Cumulus-Punkte).Die Bewertung der abzugrenzenden Leistungen stellt keine grösseren Probleme dar, da Aufwand oder Ertrag betragsmässig genau definiert sind. Es gelten die gleichen Grunsätze wie bei der Bewertung von Verbindlichkeiten oder Forderungen. Eine pauschale Wertberichtigung wird in der Regel nicht vorgenommen.