Ein Jahresabschluss stellt das finanzielle Jahresergebnis eines Unternehmens dar und richtet sich jeweils nach den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bzw. –standards. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die in der Schweiz verwendeten Rechnungslegungsstandards.
Schweizer Obligationenrecht (OR)
- Mindeststandard mit Fokus auf den Gläubigerschutz
- Geeignet für Unternehmen, deren Finanzierung aus eigenen Mitteln erfolgt
- Rechtsformneutral: Die Grösse des Unternehmens entscheidet über den Umfang des Geschäftsberichts
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER)
- Tieferer Regulierungsgrad als IFRS und US-GAAP
- Geeignet für KMUs mit nationaler Ausrichtung, die auf Fremdkapital von Banken angewiesen sind
- Anforderung an die Rechnungslegungsdaten, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (True and fair view)
- Möglichkeit für kleinere Unternehmen sich auf das Rahmenkonzept und bestimmte zentrale Fachempfehlungen (Kern-FER) zu beschränken
International Financial Reporting Standards (IFRS)
- Sehr hoher Regulierungsgrad
- Geeignet für kapitalmarktorientierte Unternehmen
- Erleichterung der internationalen Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse
- Zulassung an allen Börsen der Welt
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
- Wie IFRS international anerkannt und für kapitalmarktorientierte Unternehmen geeignet
- Im Vergleich zu IFRS weniger prinzipienbasiert und somit sehr detailliert
- US-GAAP und IFRS nähern sich immer weiter an
Verbreitung der Rechnungslegungsstandards in der Schweiz
Eine Umfrage bei Schweizer KMUs ohne Kotierung hat ergeben, dass 71% ihre Rechnungslegung ausschliesslich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts richten. Swiss GAAP FER kommt bei rund 14% zum Tragen, während sich 12% auf IFRS stützen. Nur etwa 2% der Schweizer KMUs ohne Kotierung verwenden US-GAAP. Grundsätzlich gilt, je grösser ein Unternehmen ist, desto eher wird neben dem Rechnungslegungsrecht (OR) noch ein weiterer Rechnungslegungsstandard angewendet.