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Transitorische Aktiven und Passiven

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Transitorische Aktiven und Passiven

Die Erfolgsrechnung stellt den Aufwand und den Ertrag einer bestimmten Rechnungsperiode einander gegenüber. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass in den Aufwands- und Ertragskonti Beträge verbucht werden, die erst die spätere Rechnungsperiode betreffen oder Buchungen fehlen, welche noch das Ergebnis der laufenden Rechnungsperiode beeinflussen sollen.

Vor dem Jahresabschluss wird daher die sog. Rechnungsabgrenzung durchgeführt. Dies bedeutet, dass nicht periodengerecht verbuchte Aufwände und Erträge mittels transitorischen Buchungen an die Periode angepasst werden.

Beispiel transitorische Aktiven

Ein Unternehmen mietet ein Lagerhaus. Die Miete von CHF 24’000 wird jeweils am 31. Oktober für ein Jahr im Voraus bezahlt. Beim Jahresabschluss am 31. Dezember muss der Mietaufwand folgendermassen auf das alte und neue Geschäftsjahr verteilt werden:

  • Am 31. Oktober 2009 wurde der ganze Jahreszins von CHF 24’000 als Mietaufwand verbucht.
  • Da der Mietzins das Jahr 2009 nur für zwei Monate betrifft, dürfen im Jahr 2009 auch nur CHF 4’000 als Mietaufwand in der Erfolgsrechnung erscheinen.
  • Vor dem Jahresabschluss sind daher CHF 20’000 als Aufwand auf das Jahr 2010 zu übertragen.

Beispiel transitorische Passiven

Eine Firma nimmt ein Darlehen von CHF 200’000 auf, welches jeweils am 30. September mit 6% pro Jahr verzinst wird. Beim Jahresabschluss muss der Zinsaufwand folgendermassen auf das alte und neue Geschäftsjahr verteilt werden:

  • Weil der Jahreszins erst am 30. September 2010 fällig wird, hat die Firma bis zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2009 noch keine Kapitalzinsen verbucht.
  • Weil das Kapital im Jahr 2009 bereits für drei Monate beansprucht worden ist, muss der entsprechende Zins als Aufwand und Schuld in der Buchhaltung erscheinen.

Transitorische Buchungen sind immer erfolgswirksam. Sie erfolgen nur beim Jahresabschluss. Im Rahmen der Wiedereröffnung werden die transitorischen Aktiven und Passiven aufgelöst, indem die sie begründenden Buchungssätze umgekehrt werden.

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