Neben einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, muss der Jahresabschluss auch den Anforderungen der zuständigen Steuerbehörden entsprechen. Diese Checkliste hilft Ihnen keine wichtigen Punkte zu übersehen.
Checkliste Jahresabschluss
Der Jahresabschluss muss einerseits den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, andererseits die Anforderungen der Steuerbehörden erfüllen. Einzelunternehmen und KMU lassen ihren Abschluss oft durch einen Treuhänder ausführen. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu garantieren, sollte man folgende Dokumente bereithalten und beim Treuhänder einreichen:
- Flüssige MittelHalten Sie die Belege der Kasse, Wertschriftendepots und Bank- bzw. Postkonten bereit.
- Mehrwertsteuer-Abrechnung (vgl. Blogbeitrag)
- Auflistung des AnlagevermögensListe aller Inventarwerte wie Immobilien, Mobiliar, Fahrzeuge etc.
- Hypotheken und DarlehenKopien der Saldobestätigungen und Bankauszüge auf den Stichtag, sowie allfällige Darlehensverträge.
- MitarbeiterlisteAuflistung der Anzahl Mitarbeiter im Jahresschnitt für den Anhang.
- Auflistung Angefangener Arbeiten
- Auflistung Vorauszahlungen von Kunden
- VersicherungenReichen Sie die Schlussabrechnungen der AHV, Unfall- und Krankentaggeldversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie BVG-Prämienkontoauszug ein.
- Offene Debitoren (Forderungen aus Lieferung & Leistung)Halten Sie eine Liste der Rechnungen an Kunden bereit, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber von den Kunden noch nicht bezahlt wurden.
- Offene Kreditoren (Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistung)Erstellen Sie eine Liste aller Rechnungen, die sie im neuen Jahr bezahlen, aber noch das alte Geschäftsjahr betreffen.
- Transitorische AktivenZusammenstellung aller Leistungen, die bereits in diesem Geschäftsjahr bezahlt wurden, aber erst im nächsten Jahr effektiv anfallen. Z.B. Bezahlung des halbjährlichen Mietzines im Oktober bis in den März des nachfolgenden Jahres. Bezahlung von Versicherungsleistungen im Sommer für das ganze Jahr.
- Transitorische PassivenZusammenstellung aller Schulden, welche im alten Geschäftsjahr entstanden sind, für die Sie aber noch keine Rechnung erhalten haben (passive Rechnungsabgrenzung). Z.B. die Monatsabrechnung des Handy-Anbieters, die erst im Januar für den Dezember kommt.
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Ereignis Einfluss auf den Jahresabschluss hat? Fragen Sie bei ihrem Treuhänder nach, er wird Ihnen gerne Auskunft geben. Ein reibungsloser Ablauf spart Zeit und Kosten.