Durch die Produktion von Gütern und Dienstleistungen entsteht Aufwand für ein Unternehmen. Der anschliessende Verkauf an Kunden stellt für die Unternehmung einen Ertrag dar. Um die verschiedenen Geschäftsfälle übersichtlich darzustellen, werden sie in der Buchhaltung in Aufwands- und Ertragskonten eingetragen, die jeweils gewissen Buchungsregeln folgen.
Die Erfolgsrechnung stellt Aufwand und Ertrag eines Unternehmens einander gegenüber. Aus dieser Gegenüberstellung erkennt man, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust aus der operativen Tätigkeit erwirtschaftet (vgl. Blogbeitrag).Um die verschiedenen Ausgaben und Einnahmen, die während eines Jahres anfallen, zu ordnen und übersichtlich darzustellen, werden sie in der Buchhaltung in Aufwands- und Ertragskonten dargestellt. Die Verbuchung von Zu- und Abnahmen folgt gewissen Regeln, die davon abhängen, ob es sich um ein Aufwand- oder ein Ertragskonto handelt.
Kein einheitlicher Kontenplan
Ein einheitlicher Kontenplan existiert nicht, weil die Erfolgsrechnung sehr stark von der Branche abhängt, in welcher das Unternehmen wirtschaftet. Typische Aufwandkonten für ein Industrieunternehmen sind z.B. Personalaufwand, Rohmaterial, Wärme und Energie sowie Miete. Dagegen sind typische Ertragskonten z.B. Ertrag aus dem Verkauf von Produkten (Fabrikaten), Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten sowie Zinsertrag.
Der Saldo der Aufwandskonten fliesst danach in der Erfolgsrechnung auf die Aufwandseite (linke Seite) und der Saldo der Ertragskonten fliesst auf die Ertragsseite (rechte Seite) der Erfolgsrechnung. Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag ergibt schliesslich den Erfolg, dieser kann ein Gewinn oder ein Verlust sein.
Zeitraumrechnung
Im Gegensatz zu den Aktiv- und Passivkonten in der Bilanz haben die Aufwands- und Ertragskonten keine Anfangsbestände. Dies folgt aus der Konzeption der Erfolgsrechnung, die eine Zeitraumrechnung ist. Die Erfassung von Aufwand und Ertrag beginnt jede Periode wieder bei Null.Unter Aufwandsminderungen versteht man dabei vor allem erhaltene Rabatte und Skonti, aber auch Vorsteuerabzüge, die bei der Mehrwertsteuer gewährt werden, gehören dazu. Auf der anderen Seite sind Ertragsminderungen gewährte Rabatte auf die eigenen Verkäufe sowie Skonti und Rücknahmen mangelhafter Ware. Die Mehrwertsteuer, welche an die Steuerbehörden abgeliefert muss, zählt ebenfalls zu den Ertragsminderungen.