In der Buchhaltung des Unternehmens muss differenziert werden zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, IV, EO, BU etc.) der Arbeitnehmer und jenen des Arbeitgebers.
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:
Die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, d.h. der Buchungssatz lautet Lohnaufwand/Kreditoren.
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:
Die Arbeitgeberbeiträge werden über das Aufwandskonto Sozialleistungen verbucht; d.h. der Buchungssatz lautet Sozialleistungen/Kreditoren.Die Nettolohnauszahlung erfolgt dann über die liquiden Mittel –> Buchung: Lohnaufwand/Liquide Mitte