Wie verbucht man Sozialversicherungsbeiträge?

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Wie verbucht man Sozialversicherungsbeiträge?

In der Buchhaltung des Unternehmens muss differenziert werden zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, IV, EO, BU etc.) der Arbeitnehmer und jenen des Arbeitgebers.

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:

Die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, d.h. der Buchungssatz lautet Lohnaufwand/Kreditoren.

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:

Die Arbeitgeberbeiträge werden über das Aufwandskonto Sozialleistungen verbucht; d.h. der Buchungssatz lautet Sozialleistungen/Kreditoren.Die Nettolohnauszahlung erfolgt dann über die liquiden Mittel –> Buchung: Lohnaufwand/Liquide Mitte

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