Kleinstunternehmen dürfen eine Buchhaltung führen, welche sich auf Einnahmen und Ausgaben sowie auf die Vermögenslage beschränkt (sog. Milchbüchleinrechnung). Das Ziel der lockereren Anforderungen besteht darin, den administrativen Aufwand für die Buchführung zu verringern.
Wer darf sich auf eine Milchbüchleinrechnung beschränken?
Gemäss Art. 957 Abs. 2 OR dürfen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Umsatzerlös im Vorjahr weniger als 500‘000 Fr. betragen hat, Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen und Stiftungen, die von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind, lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen.Aufgrund der starken Vereinfachung wird diese Form der Buchführung spöttisch als Milchbüchleinrechnung bezeichnet. Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung, welche in Art. 957a Abs. 2 OR aufgelistet sind, gelten für die Milchbüchleinrechnung aber genauso.
Funktionsweise der Milchbüchleinrechnung
Im Unterschied zur doppelten Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall nur einmal und zwar zum Zeitpunkt einer Ein- oder Auszahlung in einem entsprechenden Journal erfasst. Dabei ist weder eine sachliche noch eine zeitliche Differenzierung notwendig. Die Zahlungsströme lassen sich ganz einfach mit Hilfe eines Kontoauszugs identifizieren. Für Bargeld-Transaktionen sollte darüber hinaus ein Kassabuch geführt werden, das regelmässig anhand eines Kassensturzes kontrolliert wird.Über Vermögensteile (wie z.B. flüssige Mittel, Debitoren, Vorräte, unfertige Erzeugnisse usw.) muss eine separate Tabelle geführt werden. Der Jahresgewinn bzw. -verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Endbestand am Abschlussstichtag und dem Anfangsbestand zu Beginn des Geschäftsjahres.
Kritik an der Milchbüchleinrechnung
Die Milchbüchleinrechnung ist im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung anfälliger für Fehler. Ausserdem kann die Glaubwürdigkeit der eigenen Rechnungslegung gegenüber Kapitalgebern und Steuerbehörden leiden. Darüber hinaus sollte ein Unternehmer jederzeit wissen, wie es um sein Geschäft steht. Die Milchbüchleichrechnung hat als Informationquelle über die finanzielle Lage des Unternehmens eine sehr beschränkte Natur. Hinzu kommt, dass die formellen Anforderungen der MWST mit einer Milchbüchleichrechnung schwierig zu erfüllen sind. Wir empfehlen diesbezüglich die Abrechnung mittels der Saldosteuersatzmethode vorzunehmen.Die Nachteile sowie das Risiko von Fehlentscheidungen aufgrund von einer fehlerhaften oder fehlenden Entscheidungsgrundlage überwiegen unserer Meinung nach die vermeintliche Zeitersparnis die sich durch das Führen einer einfachen statt doppelten Buchhaltung ergibt.