Im nachfolgenden Blogbeitrag werden die Realisierungstatbestände von stillen Reserven dargestellt. Stille Reserven können aus verschiedenen Gründen entstehen.
Stille Reserven
Stille Reserven liegen vor, wenn Aktiven einen höheren Verkehrswert haben oder die Passiven einen tieferen Verkehrswert als der Buchwert. Sie entstehen aus unterschiedlichen Gründen. So zum Beispiel bei Überabschreibungen, bei Vermögenswertsteigerungen oder bei Goodwill. Die Bildung von stillen Reserven erfolgt entweder über die übermässige Belastung der Erfolgsrechnung oder indem aktuell anfallende Wertsteigerungen erst später als Erfolg verbucht werden. Aus steuerlicher Sicht verschieben die stillen Reserven die Bezahlung der Steuerlast lediglich in die Zukunft vermeiden sie aber nicht.
Realisierungstatbestände
Bei der Einkommenssteuer und der Gewinnsteuer gibt es drei Realisierungstatbestände für stille Reserven. Zum einen ist es die echte Realisierung (durch Verkauf eines Gutes). Eine Realisierung findet ebenso statt bei einer buchmässigen Aufwertung. Als letzter Punkt kommt die steuersystematische Realisierung in Betracht, bei der latent steuerbare Reserven in steuerfreie Reserven umgewandelt werden.Darüber hinaus gibt es verschiedene Spezialfälle bei der Realisierung von stillen Reserven. Es sind dies die Verschiebung von Geschäftsvermögen ins Ausland, die Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen und die Vermögensübertragung einer ordentlich besteuerten Gesellschaft auf eine Gesellschaft mit einem besonderen Steuerstatus. Bei diesen Realisierungstatbeständen lohnt sich ein Blick in das DBG und das StHG. Eventuell kann eine Besteuerung vermieden werden trotz Realisierung von stillen Reserven.