Wie viel darf ich eigentlich in meinem Unternehmen abschreiben? Zulässige Abschreibungen sind bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit von zentraler Bedeutung, weil sich viele steuerliche Konsequenzen ergeben.
Mit Abschreibungen werden planmässige oder ausserplanmässige Wertminderungen von Vermögensgegenständen erfasst (vgl. Blogeintrag). Dies führt bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu einer gewinnschmälernden Herabsetzung des Einkommensteuerwertes des Vermögensgegenstandes.Was ist zulässig?Abschreibungen von Aktiven sind nur zulässig, falls sie geschäftsmässig begründet sind (Art. 28 Abs. 1 DBG). Sind die Abschreibungen nicht geschäftsmässig begründbar - i.d.R. wurde zu viel abgeschrieben - wird der steuerbare Gewinn der Unternehmung verkleinert. Auch dürfen Abschreibungen nur in derjenigen Berechnungsperiode verrechnet werden, in der die Wertverminderung auch effektiv angefallen ist (sog. Periodizitätsprinzip).Nur das Geschäftsvermögen kann abgeschrieben werden, das Privatvermögen kennt keine Abschreibungen. Es werden nur ordnungsgemäss verbuchte Abschreibungen steuerlich anerkannt. Zulässig ist direkte Methode (Buchungssatz: Abschreibungen / Maschinen) oder die indirekte Buchung mittels eines Wertberechtigungskontos (Buchungssatz: Abschreibungen / WB Maschinen).Merkblätter der SteuerbehördenOb eine Abschreibung gerechtfertigt ist oder nicht, ist sehr schwierig zu beurteilen, weil die Beurteilung von der geschätzten Nutzungsdauer und dem Endwert des abgeschriebenen Gegenstandes abhängt. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung haben die Steuerbehörden Merkblätter erlassen, welche die Abschreibungssätze für Gegenstände des Anlagevermögens festlegen (z.B. Merkblatt A 1995 - Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe). Die Abschreibungen gelten als geschäftsmässig begründet, solange sie im Rahmen der Abschreibungssätze der Merkblätter bleiben. Anerkannte Abschreibungsmethoden sind die lineare Abschreibung vom Anschaffungswert und die degressive Abschreibung vom Buchwert (vgl. Blogeintrag).Sind Abschreibungen höher als steuerlich anerkannt (Überabschreibungen), wird das steuerbare Einkommen bzw. der Ertrag korrigiert. Dabei wird der zu viel abgeschriebene Betrag zum Saldo der Erfolgsrechnung und zum Kapital hinzugerechnet (Hinzurechnungsmethode).