Kostenlosen Lohnabrechnungs-Check jetzt anfordern

Verzicht auf eingeschränkte Revision

Jetzt teilen!
Verzicht auf eingeschränkte Revision

Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter kann unter Umständen auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden.

Verzicht auf eine eingeschränkte Revision

Eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Genossenschaft können auf eine eingeschränkte Revision verzichten (Opting-Out). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Bedingung ist, dass die Firma nicht zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sein darf. Die Gesellschaft darf zusätzlich nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweisen (OR 727a Abs.2). Sämtliche Aktionäre, Genossenschafter oder Gesellschaft müssen mit dem Verzicht auf die eingeschränkte Revision einverstanden sein.Der Verwaltungsrat kann die Aktionäre schriftlich um Zustimmung dafür ersuchen. Für die Beantwortung hat der VR eine Frist von mindestens 20 Tagen anzusetzen und muss darauf hinweisen, dass das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gewertet wird.Sofern die Aktionäre auf eine eingeschränkte Revision verzichtet haben, so gilt der Verzicht auch für die folgenden Jahre. Jeder Aktionär kann aber bis spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen, was zur Folge hat, dass die Generalversammlung eine Revisionsstelle wählen muss.Zu Bedenken gilt es, dass der Verwaltungsrat allenfalls die Statuten anpassen muss und dem Handelsregister die Löschung oder die Eintragung der Revisionsstelle anmelden muss.Ein Merkblatt zum Verzicht auf die Revision finden Sie auf der Homepage des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search

<-- Linkedin-->