Das betriebsnotwendige Vermögen bezeichnet denjenigen Teil des Anlage- und Umlaufvermögens, welcher zur Leistungserstellung erforderlich ist. Analog dazu stellt das betriebsnotwendige Kapital den zur Erreichung des Betriebszwecks notwendigen Teil der Passiva dar.
Betriebsnotwendiges Vermögen
Das betriebsnotwenige Vermögen dient als Hilfsgrösse zur Ermittlung des betriebsnotwenigen Kapitals. Ausserdem wird es bei der DCF-Methode zur Unternehmensbewertung verwendet (vgl. Unternehmensbewertung).Das betriebsnotwendige Vermögen errechnet sich aus dem Gesamtvermögen (Summe aller Aktiva) abzüglich der nicht betriebsnotwendigen Teile. Nicht betriebsnotwendige Vermögensteile sind u.a. langfristig stillgelegte Anlagen, Wohnhäuser, Wertpapiere und überhöhte Liquiditätsreserven.Für die Berechnung der Höhe des betriebsnotwendigen Vermögens wird das Anlagevermögen mit den kalkulatorischen Restwerten bewertet, während beim Umlaufvermögen der kalkulatorische Mittelwert (Buchwert) verwendet wird.
Betriebsnotwendiges Kapital
Das betriebsnotwendige Kapital stellt die Berechnungsgrundlage der kalkulatorischen Zinsen eines ganzen Unternehmens oder eines einzelnen Investitionsprojekts dar.Einer Passivposition in der Bilanz sieht man nicht an, ob diese betriebsnotwendig ist oder nicht. Aus diesem Grund muss man von der Aktivseite ausgehen und in einem ersten Schritt das betriebsnotwendige Vermögen ermitteln.Das betriebsnotwendige Kapital berechnet sich darauf aus dem betriebsnotwendigen Vermögen abzüglich des Abzugskapitals. Das Abzugskapital stellt denjenigen Teil des Kapitals dar, welcher betriebsfremd eingesetzt wird oder dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung steht (z.B. erhaltene Anzahlungen und Lieferantenkredite).