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Bis wann muss die Handelsregisteranmeldung 2013 erfolgt sein?

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Bis wann muss die Handelsregisteranmeldung 2013 erfolgt sein?

Sofern ein Unternehmen noch in diesem Jahr gegründet werden soll, muss die Handelsregisteranmeldung bald erfolgen. Ansonsten kann nicht mehr garantiert werden, dass ein Unternehmen noch vor dem Jahreswechsel in das Handelsregister eingetragen werden kann.

Handelsregisteranmeldung muss bald erfolgen

Gegen Ende Jahr wollen immer sehr viele Personen ein neues Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen. Zusätzlich gibt es auch noch viel Umwandlungen und Fusionen, die in dieser Zeit vollzogen werden. Deshalb sollte die Anmeldung beim Handelsregisteramt so bald wie möglich erfolgen, sofern beabsichtigt wird, ein Unternehmen noch im Jahr 2013 zu gründen. Wird die Anmeldung erst verspätet eingereicht, so ist es möglich, dass die Eintragung erst im Januar 2014 erfolgen wird.Um sicher zu gehen, dass die Eintragung noch rechtzeitig erfolgen kann, sollten die vollständigen Unterlagen bis zum 09. Dezember 2013 eingereicht werden. Allerdings gibt es kantonal grosse Unterschiede die unbedingt beachtet werden müssen. Für den Kanton Zug gilt eben dieser 9. Dezember 2013 als letzter Termin. Etwas mehr Zeit steht zur Verfügung, sofern die Absicht besteht, dass im Kanton St. Gallen der Handelsregistereintrag erfolgen soll. Ebenso gilt in Nidwalden der 13. Dezember. Für den Kanton Schwyz liegt der letzte Termin beim 15. Dezember, in Solothurn ist das letzte Datum der 17. Dezember. Zu beachten ist ausserdem, dass vorgängig noch allfällige notarielle Beglaubigungen durchgeführt werden müssen.

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