Per 1. August 2017 wird die geänderte Bankenverordnung in Kraft treten. Ziel dieser Änderung ist es, die Markteintrittshürden für Fintech Unternehmer zu verringern. Zudem soll dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz gestärkt werden.
Die ÄnderungenMit den neuen Regulierungen soll besonders Fintech Unternehmen geholfen werden, welche ausserhalb des typischen Bankengeschäftes agieren. Mit den neuen Regelungen sollen diese Unternehmen künftig ihrem Risikopotenzial entsprechen reguliert werden. Um dies zu erreichen wurde die Bankenverordnung (BankV) revidiert. Dies führt insbesondere zu zwei Erleichterungen:1. Gemäss der aktuellen BankV gilt für die Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken eine Frist von 7 Tagen. Neu wird diese Frist auf 60 Tage erweitert.2. Zudem wird ein Innovationsraum kreiert: künftig wird die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu CHF 1 Million nicht länger als gewerbsmässig betrachtet. Dadurch wird es bis zu diesem Betrag künftig bewilligungsfrei möglich sein. Ziel ist, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, ein Geschäftsmodell zu testen, bevor sie bei Publikumseinlagen von über CHF 1 Million eine Bewilligung beantragen müssen. Das Unternehmen muss die Einleger jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Einlagen nicht durch die Einlagesicherung gesichert sind.Diese Änderungen kommen nicht nur den Fintech Unternehmen zugute. Auch die bestehenden Finanzdienstleister können davon profitieren. Damit wird sichergestellt, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.Bevorstehende ÄnderungenEine weitere Änderung wird im Bankengesetz (BankG) erwartet. Für Unternehmen, welche Publikumseinlagen von maximal CHF 100 Millionen entgegennehmen ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen, soll im BankG eine neue Bewilligungskategorie geschaffen werden. Für diese neue Kategorie sollen im Vergleich zur aktuellen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Der Ständerat hat sich bereits im Dezember 2016 für diese Änderung ausgesprochen. Im Nationalrat soll die Diskussion noch in diesem Herbst stattfinden.