Ein internes Kontrollsystem beinhaltet systematisch gestaltete technische und organisatorische Massnahmen und Kontrollen zur Einhaltung von Richtlinien innerhalb eines Unternehmens.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem soll den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäftstätigkeit, deren Wirksamkeit sowie die Wirtschaftlichkeit garantieren. Die Kontrollen welche im Rahmen des IKS vorgenommen werden, sollen nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Fehlern im Arbeitsprozess minimieren sondern auch bereits aufgetretene Fehler aufdecken. Das IKS verfolgt verschiedene Ziele; die drei wichtigsten sind die Sicherstellung der Effektivität und der Effizienz (operations), der Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung (financial reporting) und der Gesetzes- und Normenkonformität (compliance).Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft hat die Verantwortung, dass ein internes Kontrollsystem aufgebaut und betrieben wird und prüft regelmässig die Wirksamkeit des IKS. Die Umsetzung des internen Kontrollsystems erfolgt durch die Geschäftsleitung, die den VR in regelmässigen Abständen über die Wirksamkeit des IKS informiert.Die Verpflichtung zur Führung eines internen Kontrollsystems ist noch relativ neu, sie entstand erst im Rahmen der Revision des Obligationenrechts. Grund dafür waren zahlreiche Finanzskandale in den USA bei denen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechnungslegung und deren Nutzen gelitten hatte. Im geltenden Recht des schweizerischen Obligationenrechts muss die Revisionsstelle prüfen, ob ein internes Kontrollsystem vorhanden ist (Art. 728a OR). Die Feststellungen muss die Revisionsstelle in ihrem Bericht zuhanden des Verwaltungsrates festhalten. Allerdings gilt die Einschränkung, dass nicht jedes Unternehmen ein internes Kontrollsystem aufweisen muss, sondern nur diejenigen Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen.