Entscheiden sich Anteilseigner die Unternehmensgewinne auszuschütten, stellt sich die Frage, ob dies überwiegend in Form von Lohn oder Dividenden geschehen soll. Nachfolgend finden Sie Argumente sowohl für als auch gegen die Erhöhung des Dividendenanteils.
Argumente für die Erhöhung von Dividenden
Im Jahr 2008 hat das Stimmvolk das Dividendenprivileg beschlossen, wodurch die wirtschaftliche Doppelbelastung bei der Ausschüttung von Dividenden gemildert wird. Seither ist es aus steuerlicher Sicht oft attraktiver eine Dividende statt Lohn auszuzahlen. Die Teilbesteuerung von Dividenden ist kantonal unterschiedlich geregelt und bedingt eine gewisse Minimalbeteiligungsquote, welche in der Regel 10% beträgt. Neben der reduzierten Besteuerung sind Dividenden ausserdem nicht AHV-pflichtig.Bei Anteilseignern, die sich einen sehr tiefen Lohn und gleichzeitig eine hohe Dividende auszahlen, kann die AHV einen Teil der Dividende als Lohn qualifizieren, auf den dann die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben geschuldet sind. Die Aufrechnung erfolgt bei einem offensichtlichen Missverhältnis bis zur Höhe des orts- und branchenüblichen Gehalts.
Argumente gegen die Absenkung des Lohnes
Eine Absenkung des Lohnes erhöht den Unternehmensgewinn und damit auch den Vermögenssteuerwert, da sich dieser aus dem Substanz- und Ertragswert berechnet. Gewisse Kantone gewähren eine gemilderte Besteuerung, sofern ein Unternehmen tiefe oder gar keine Dividenden erbringt.Ein weiteres Argument gegen die Absenkung des Lohnes ergibt sich aus der Tatsache, dass der Jahreslohn die Basis für Versicherungsleistungen bildet. Ein niedrigerer Lohn zieht folglich niedrigere Risikoleistungen und ein reduziertes Alterskapital nach sich.Um das optimale Verhältnis zwischen Lohn und Dividende herauszufinden ist jeder konkrete Fall einzeln zu prüfen. Alternativ können die Unternehmensgewinne auch in der Gesellschaft belassen und bei einem allfälligen Verkauf in Form eines Kapitalgewinns steuerfrei bezogen werden.Alternativ können Gewinne auch im Unternehmen thesauriert und bei einem Verkauf in Form eines Kapitalgewinns steuerfrei bezogen werden. Vor- und Nachteile der Thesaurierungsstrategie gegenüber einer Bezugsstrategie finden Sie in unserem Artikel Überführung vom Unternehmensgewinn ins Privatvermögen.