Das gerichtliche Nachlassverfahren ist ein Instrument des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) und regelt bei einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages.
Wesen des Nachlassverfahrens
Das Nachlassverfahren dient wie der Konkurs zur Bereinigung von schuldnerischen Verbindlichkeiten und findet unter Aufsicht eines Nachlassrichters statt, welcher zur Mitwirkung einen Sachwalter bestellt. Ziel der Nachlassstundung ist die vorläufige Sicherung der rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens, indem alle Gläubiger dem Schuldner entgegenkommen. Während der Nachlassstundung sind weder ein Konkurs, eine Betreibung auf Pfändung noch eine Pfandverwertung möglich.
Ablauf eines Nachlassverfahrens
In der Regel wird das Nachlassverfahren auf ein Gesuch des Schuldners eingeleitet. Die Einleitung durch einen Gläubiger ist ebenfalls möglich. Der Schuldner unterbreitet darauf in Form eines Nachlassvertrages ein Angebot zur Schuldenbereinigung. Der Nachlassvertrag gilt als angenommen, wenn der Nachlassrichter sowie die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten oder ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten, zugestimmt haben. Kommt der Vertrag zustande, bindet dieser sämtliche Gläubiger, auch diejenigen, welche dem Vertrag nicht zustimmt haben. Die effektive Schuldenbereinigung geschieht dann im Rahmen der Umsetzung des Nachlassvertrages.
Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
Der sog. aussergerichtliche Nachlassvertrag besteht aus der Gesamtheit der Schulderlassverträge mit den einzelnen Gläubigern ohne die Mitwirkung von Behörden. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Verhandlungen, die gemäss dem Obligationenrecht Vertragsfreiheit geniessen. Beim aussergerichtlichen Nachlassvertrag gibt es keine Gewähr für die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Ausserdem behält sich der Schuldner das Recht vor, ein gerichtliches Nachlassverfahren einzuleiten.