Sofern sich Ihre Geschäfte sehr gut entwickeln, macht es Sinn Ihre Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Erfahren Sie wie dies funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Eine einfache Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG ist laut Schweizer Recht nicht möglich. Es muss zuerst die Einzelfirma liquidiert werden und die Aktiven und Passiven können anschliessend in die neu zu gründende Gesellschaft übertragen werden. Um die Umwandlung durchführen zu können, muss eine Umwandlungsbilanz erstellt werden, wobei die Aktiven höher als die Passiven ausfallen müssen („Aktivenüberschuss“).Als optimaler Zeitpunkt der Umwandlung ist der Jahresanfang (1. Januar) anzusehen, da alle nötigen Geschäftszahlen, wie beispielsweise die Umwandlungsbilanz oder die Inventarliste aufgrund des Jahresabschlusses bereits vorliegen. Zudem kann auch an jedem beliebigen Tag des Jahres die Firma umgewandelt werden. Es ist jedoch zu beachten das bis Ende Juni des laufenden Jahres nur rückwirkend auf Jahresanfang und jederzeit nach Ende Juni (nicht rückwirkend) die Umwandlung stattfinden kann.Um die Umwandlung rechtmäßig durchzuführen, brauchen Sie eine Reihe an Dokumenten (weitere Informationen durch unsere Treuhänder). Generell ist davon auszugehen, dass bei einer profitablen Gesellschaft, die lediglich den Aktivenüberschuss anrechnen will, die Prüfungsbestätigung kein Hindernis darstellt. Massgebend für die Gründungsprüfung ist somit der objektive Wert der Gesellschaft.Bei der Umwandlung, muss die Bewertung der Sacheinlagen grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintragung fallen. Besonders wichtig ist, dass der einzubringende Aktivenüberschuss zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung nicht unter den Anrechnungswert fällt.Gerne führen unsere Experten die Gründung Ihrer GmbH/AG für Sie durch. Rechnen Sie online eine Offerte und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.