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Anpassung der Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen

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Anpassung der Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen

Der National- und Ständerat haben sich dafür entschieden, die Zuständigkeit der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Aufsicht über ausländische Revisionsunternehmen anzupassen. Dabei kam es zu einer Reduktion der Zuständigkeit, welche aber keinen Einfluss auf den Investorenschutz haben soll.

Um den Schutz der Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt zu gewährleisten, erstreckt sich die Wirkung des Revisionsaufsichtsgesetzes bis ins Ausland. Der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstehen deshalb nicht nur inländische Revisionsunternehmen. Auch ausländische Revisionsunternehmen sind der RAB unterstellt, falls sie ausländische Unternehmen prüfen, welche auf dem hiesigen Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regelung. Die Erste ist, fall die ausländische Revisionsunternehmung einer ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht, welche vom Bundesrat anerkannt wurde. Die Zweite ist, falls die Anleihensobligationen, welche ausgegeben werden, durch eine Gesellschaft garantiert werden, deren Revisionsorgan wiederum einer anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt ist.Neuerdings wird die Zuständigkeit der RAB weiter reduziert. Das Parlament und der Bundesrat entschieden, einige Anpassungen vorzunehmen. Die wichtigste ist, dass sich fortan die Zuständigkeit der RAB lediglich auf kotierte Anleiheobligationen erstreckt. Bei nicht-kotierten Anleihen, ist die RAB nicht mehr zuständig.Der Investorenschutz soll weiterhin gewährleistet werden. Dies insbesondere durch die Informationspflicht. Die Investoren sind in jedem Fall darüber zu informieren, dass das Revisionsorgan nicht der staatlichen Beaufsichtigung untersteht.Zudem anerkannte der Bundesrat auf Antrag der RAB 16 weitere ausländische Behörden als gleichwertig zu Schweiz. Gesamthaft sind nun 48 ausländische Aufsichtsbehörden als gleichwertig zur RAB klassifiziert.Die Änderungen traten par 1. Oktober 2017 in Kraft.Weitere Informationen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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