Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ruft die Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO» ins Leben. Die Arbeitsgruppe wird mit verschiedenen Behörden und Branchenvertretern zusammenarbeiten um rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Blockchain zu evaluieren. Der Schlussbericht wird per Ende 2018 erwartet.
Was ist Blockchain?Bei Blockchain handelt es sich um eine dezentrales System, in welchem Transaktionen jeweils von mehreren daran beteiligten Benutzern bestätigt werden müssen, damit die Transaktion Gültigkeit erlangt. Diese Transaktionen werden dann in sogenannten „Blocks“ gespeichert und auf allen am System beteiligten Computer hinterlegt. Dadurch ist das System extrem sicher gegen Angriffe von Aussen. Die Nutzung von Blockchain ist sehr vielfältig. Die bekanntest Verwendung sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum.Die Arbeitsgruppe«Blockchain/ICO»Bereits am 15. November 2017 stellte der Bundesrat in Aussicht, dass solch eine Arbeitsgruppe geschafft werde. Mit der Medienmitteilung vom 18. Januar 2018 ist es nun offiziell: Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SiF) schafft die Arbeitsgruppe. Miteinbezogen werden das Bundesamt für Justiz sowie die FINMA. Zudem soll die Arbeitsgruppe in enger Konsultation zur Branche agieren.Mit der Schaffung dieser Arbeitsgruppe wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch die immer stärkere Verwendung von Blockchain-Technologien grundsätzliche juristische Fragen auftauchen, insbesondere im Bereich des Finanzmarktrechts. Die Arbeitsgruppe wird nun die rechtlichen Rahmenbedingungen evaluieren, wobei ein besonderer Fokus auf Initial Coin Offerings (ICOs) gelegt wird.Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und durch eine optimale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens die Standortattraktivität des Schweizer Finanzmarktes für Blockchain-Unternehmen zu festigen und wo möglich noch zu erhöhen.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.