Dividenden- und Zinsgutschriften

Jetzt teilen!
Dividenden- und Zinsgutschriften

Dividenden- und Zinsgutschriften liefern einem Unternehmen zusätzliche Einnahnmen, wobei bei den Dividenden- und Zinsgutschriften die Verrechnungssteuer zu beachten ist.

Dividenden- und Zinsgutschriften

Die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft bestimmt über die Höhe der Gewinnausschüttung an die Aktionäre. Diese Gewinnausschüttung wird als Dividende bezeichnet und wird als Prozentsatz des Nennwerts der Aktien berechnet. Somit ist der aktuelle Kurswert unerheblich bei einer Ausschüttung von Dividenden. Für die Obligationen gilt dasselbe, auch der Obligationenzins wird aus dem Nennwert der Obligation berechnet.Allerdings erhält ein Besitzer dieser Wertschriften nicht den Ertrag in vollem Umfang ausbezahlt. Es erfolgt ein Abzug des Bruttoertrages in der Höhe von 35% (Verrechnungssteuer). Die Verrechnungssteuer ist im Verhältnis zu einem Inländer ein Sicherungsmittel, so dass dieser die Wertschriftenerklärung in seiner Steuererklärung angibt. Tut er dies, so erhält er die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Im Verhältnis mit einem Ausländer dient die Verrechnungssteuer als endgültige Besteuerung sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Staat abgeschlossen wurde.Für den Wertschriftenbesitzer ist die Gutschrift eines Ertrages aus einer Dividenden- oder Zinsgutschrift ein "Wertschriftenerfolg". Deshalb werden Erträge aus dem Besitz von Wertschriften verbucht im Konto Wertschriftenerfolg.Die abgezogene Verrechnungssteuer ist nicht verloren und wird deshalb als "Debitor Verrechnungssteuer" verbucht.Die Verbuchung einer Dividendengutschrift erfolgt folgendermassen:

  • Bank an Wertschriftenerfolg
  • Debitor Verrechnungssteuer an Wertschriftenerfolg

Die Verbuchung der Zinsgutschrift stellt sich folgendermassen dar:

  • Bank an Wertschriftenerfolg
  • Debitor Verrechnungssteuer an Wertschriftenerfolg
Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search