Dividenden- und Zinsgutschriften liefern einem Unternehmen zusätzliche Einnahnmen, wobei bei den Dividenden- und Zinsgutschriften die Verrechnungssteuer zu beachten ist.
Dividenden- und Zinsgutschriften
Die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft bestimmt über die Höhe der Gewinnausschüttung an die Aktionäre. Diese Gewinnausschüttung wird als Dividende bezeichnet und wird als Prozentsatz des Nennwerts der Aktien berechnet. Somit ist der aktuelle Kurswert unerheblich bei einer Ausschüttung von Dividenden. Für die Obligationen gilt dasselbe, auch der Obligationenzins wird aus dem Nennwert der Obligation berechnet.Allerdings erhält ein Besitzer dieser Wertschriften nicht den Ertrag in vollem Umfang ausbezahlt. Es erfolgt ein Abzug des Bruttoertrages in der Höhe von 35% (Verrechnungssteuer). Die Verrechnungssteuer ist im Verhältnis zu einem Inländer ein Sicherungsmittel, so dass dieser die Wertschriftenerklärung in seiner Steuererklärung angibt. Tut er dies, so erhält er die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Im Verhältnis mit einem Ausländer dient die Verrechnungssteuer als endgültige Besteuerung sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Staat abgeschlossen wurde.Für den Wertschriftenbesitzer ist die Gutschrift eines Ertrages aus einer Dividenden- oder Zinsgutschrift ein "Wertschriftenerfolg". Deshalb werden Erträge aus dem Besitz von Wertschriften verbucht im Konto Wertschriftenerfolg.Die abgezogene Verrechnungssteuer ist nicht verloren und wird deshalb als "Debitor Verrechnungssteuer" verbucht.Die Verbuchung einer Dividendengutschrift erfolgt folgendermassen:
- Bank an Wertschriftenerfolg
- Debitor Verrechnungssteuer an Wertschriftenerfolg
Die Verbuchung der Zinsgutschrift stellt sich folgendermassen dar:
- Bank an Wertschriftenerfolg
- Debitor Verrechnungssteuer an Wertschriftenerfolg