Bei Geschäftsautos (Personenwagen) kann der zu verrechnende Privatanteil entweder effektiv oder pauschal ermittelt werden. Genauere Auskünfte gibt der vorliegende Beitrag.
Effektive Ermittlung für das Geschäftsauto
Falls die gesamten Betriebskosten eines Geschäftsautos und die geschäftlich, sowie die privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden können, sind die effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer aufzuteilen.
Pauschale Ermittlung
Für die pauschale Ermittlung muss kein Bordbuch geführt werden. Dabei ist pro Monat 0,8% des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens aber CHF 150, zu deklarieren.Der Privatanteil eines Geschäftsautos wird normalerweise über die Lohnabrechnung verrechnet. Dort ist der Betrag als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil aufzuführen. Dieser Privatanteil ist dann auch bei den anderen Sozialversicherungen (z.B. Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) als Lohnbestandteil zu behandeln. Der Betrag gilt für das Unternehmen als Ertrag von welchem 8% als MwSt. abgeliefert werden müssen.