Wird ein Geschäftsauto auch privat verwendet, so ist der Privatanteil zu ermitteln, da diese Nutzung evtl. einen geldwerten Vorteil darstellt und daher zu versteuern ist.
Privatanteil beim Geschäftsauto
Wenn ein Arbeitnehmer ein Geschäftsauto auch privat verwenden darf und dafür keine oder nur eine geringe Entschädigung bezahlen muss, so fliesst ihm ein geldwerter Vorteil zu. Dieser ist als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern.Bei der Berechnung kann zwischen zwei Methoden unterschieden werden. Zum einen gibt es die effektive Ermittlung. Als Alternative dazu kommt die pauschale Ermittlung zur Anwendung.Die effektive Ermittlung gelangt zur Anwendung, sofern die gesamten Betriebskosten und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilometer mittels eines Bordbuchs nachvollzogen werden können. Somit werden die effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer aufgeteilt.Bei der pauschalen Ermittlung ist die Führung eins Bordbuchs nicht notwendig. Hier wird, wie der Name schon sagt, ein pauschaler Wert von pro Monat 0.8% des Kaufpreises angenommen. Der Mindestbetrag liegt allerdings bei CHF 150.-Der Privatanteil eines Firmenautos wird über die Lohnabrechnung verrechnet. Er stellt einen AHV-pflichtigen Lohnbestandteil dar.