Unter dem geltenden Recht ist der Bundesrat nur bis Ende 2020 berechtigt die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer zu erheben. Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll diese Befugnis bis ins Jahr 2035 verlängert werden. Die Abstimmung wird am 4. März 2018 stattfinden.
Die neue Finanzordnung 2021Unter der geltenden Finanzordnung ist der Bundesrat nur bis zum Ende des Jahres 2020 befugt die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer zu erheben. Diese beiden Steuern machen mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes aus. Sie sind somit von grundlegender Bedeutung, für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben.Damit der Bund auch nach 2020 seine Aufgaben und Verantwortungen wahrnehmen kann, ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Konkret sollen die Übergangsbestimmungen von Art. 196 Ziff. 13 und Ziff. 14 Abs. 1 dahingehend angepasst werden, dass die Befugnis zur Erhebung dieser beiden Steuern bis ins Jahr 2035 verlängert wird.Umstrittene BefristungDie Wichtigkeit und Bedeutung dieser beiden Steuern ist offensichtlich. Dennoch gibt es in der aktuellen politischen Lage keine Mehrheit, welche die Befristung der Befugnis für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer aufheben will. Zwar haben sich im Vernehmlassungsverfahren fast alle Kantone für das Aufheben der Befristung ausgesprochen, bei den Parteien hat sich aber die Mehrheit gegen die Aufhebung ausgesprochen. Bei den Verbänden war der Anteil von Befürwortern und Gegnern der Aufhebung ungefähr ausgeglichen.Damit die Finanzordnung 2021 umgesetzt werden kann, müssen zuerst Volk und Kantone dieser zustimmen. Die Abstimmung dazu wird am 4. März in diesem Jahr stattfinden.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.