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Die rechtliche Bewertung von Bitcoin – Teil 1: Grundlagen

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Die rechtliche Bewertung von Bitcoin – Teil 1: Grundlagen

Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin sind seit gut einem Jahr in aller Menschen Munde. Innert kürzester Zeit schaffte Bitcoin es, als Synonym für alle Kryptowährungen zu gelten. Findea erklärt deshalb in dieser Beitragsserie, um was es sich genau bei Bitcoin haltet.

Währung und ZahlungssystemBitcoin zählt zu den sogenannten Kryptowährungen. Dabei handelt es sich um digital geschaffene Geldeinheiten, welche ausserhalb jeder staatlichen oder regulatorischen Aufsicht stehen. Die Währungen werden komplett dezentral erschaffen und auch verwaltet. Die Abfolge der Zahlungen sowie jene der Ausgaben von Bitcoins werden dezentral verwaltet. Jede Aktion wird in einem sogenannten Block abgespeichert, welcher zuerst von den anderen Teilnehmern genehmigt werde muss, bevor er Gültigkeit erhält. All dies geschieht mittels kryptologischer Technik, was auch den Oberbegriff Kryptowährungen erklärt.Bitcoin selbst sind nicht nur die digitale Währung, sondern auch ein digitales Zahlungssystem. Personen, welche direkt in Bitcoins investieren oder damit handeln geniessen komplette Anonymität. Es besteht kein Anspruch darauf, diese digitale Währung in eine «reguläre» (auch Fiatgeld genannt) umzutauschen.Rechtliche GrundlagenDie rechtliche Bewertung von Bitcoins und Kryptowährungen generell, gestaltet sich schwer. Dies liegt daran, dass es sich um eine komplette Neuheit handelt, mit welcher der Gesetzgeber bisher noch nie konfrontiert war. Bisher gibt es insbesondere folgende rechtlichen Aspekte von Kryptowährungen zu beachten:

  • In der Schweiz zählt nur das von der Nationalbank ausgegebene Geld als gesetzliche Geldeinheit. Kryptowährungen fallen nicht darunter
  • Die eidgenössische Steuerverwaltung behandelt Bitcoin wie eine Fremdwährung (mehr hier). Dennoch gehören Kryptowährungen nicht zu den Fremdwährungen, da diese keine offizielle ausländische Währung darstellen
  • Bitcoin werden weder als Ware noch als Dienstleistung eingestuft. Dennoch qualifizieren sie sich als Sache in Form einer digitalen Informationseinheit. Dies unabhängig davon, dass sie über keine physische Substanz verfügen
  • Im Falle eines Konkures sind Bitcoins aussonderbar. Dies ist dadurch zu begründen, dass der Eigentümer mittels des «privat key» die Kontrolle ausübern kann und Bitcoin durch«public key» Zuordnung unterschieden werden können.

Es wird spannend sein zu sehen, wie der Gesetzgeber diese Thematik weiterhin behandeln wird.Weitere Informationen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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