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Besteuerung von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern

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Besteuerung von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern

Die Besteuerung von Gesellschaften und den dazu gehörigen Gesellschaftern hängt von der Rechtsform der Unternehmung ab.

Besteuerung von Gesellschaften

Bei der Besteuerung von Unternehmen muss zuerst eine grundlegende Unterscheidung getroffen werden. Die Personengesellschaften sind dabei ganz anders zu versteuern als die Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften selber gelten gar nicht als Steuerobjekte. Daher werden die dahinter stehenden Einzelpersonen besteuert. Bei Kapitalgesellschaften ist es allerdings so, dass das Unternehmen ein Steuersubjekt ist. Es findet somit auf der Ebene der Gesellschaft eine Besteuerung statt. Ebenfalls findet unter Umständen auch eine Besteuerung der einzelnen Gesellschafter statt. Dies kann zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung führen.

Besteuerung von Personengesellschaften

Da Personengesellschaften keine eigenen Steuersubjekte sind, findet die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter statt. Der Ertrag wird daher den einzelnen Teilhabern (DBG 10 I) zugerechnet. Die Gesellschafter haben die Möglichkeit Vermögenswerte aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen zu überführen und umgekehrt. Man spricht in diesen Fällen von einer Privatentnahme bzw. einer Geschäftseinlage. Der Gesellschaftsertrag stellt steuerlich ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar und ist dem entsprechend zu versteuern. Es findet keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung statt, da die Besteuerung nur auf der Ebene der Gesellschafter stattfindet.

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die AG oder GmbH stellen eigenständige Steuersubjekte dar. Der Ertrag unterliegt daher der Gewinnsteuer (DBG 49 I i.V.m. DGB 57). Die Kapitalgesellschaft wird also auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Die Gewinnausschüttung zum Beispiel in Form von Dividenden ist möglich. Die ausgeschütteten Gewinne müssen auf der Ebene der Gesellschafter erneut versteuert werden. Dies führt zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.

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