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Bewertung von immateriellen Werten

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Bewertung von immateriellen Werten

Die Bewertung von immateriellen Werten ist keine einfache Angelegenheit. Die Abschätzung des Wertes sowie die Art und Umfang der Abschreibung stellen ein Problem dar.

Bewertung von immateriellen Werten

Werden Rechte erworben, so können diese derivativ immateriellen Werte relativ einfach bewertet werden. Die Messbarkeit des Wertes ist durch die Verhandlung zwischen den Parteien gegeben und üblicherweise wird ein klarer Wert festgelegt. Damit ist die Voraussetzung für die Aktivierung erfüllt und der entsprechende Betrag kann in die Bilanz aufgenommen werden. In den Folgeperioden ist die Bewertung allerdings schwieriger. Während zum Beispiel Marken in ihrer Nutzung zeitlich nicht beschränkt sind, verlieren Lizenzen laufend an Wert, da ihre Nutzungsdauer limitiert ist. Dies führt dazu, dass die Abschreibungen je nach immateriellem Wert stark variieren können. Ein Unternehmen ist verpflichtet, laufend die Werthaltigkeit einer solchen Anlage zu beurteilen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (Impairment-Test).Die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Werten ist erlaubt. Wichtig ist hier allerdings, dass der Wert identifizierbar sein muss und ein messbarer Geldzufluss oder Nutzen für das Unternehmen abgeschätzt werden kann. Probleme gibt es in diesem Zusammenhang vor allem mit der Aktivierung von Entwicklungskosten. Diese können in der Regel erst zu einem eher späten Zeitpunkt aktiviert werden, was vor allem für Jungunternehmer mit beschränkten finanziellen Mitteln problematisch ist.

Voraussetzungen für die Bilanzierung

Für die Bilanzierung von immateriellen Werten müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein.1. Der Vermögenswert wird durch das Unternehmen kontrolliert.2. Es besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass aus dem Vermögenswert ein Nutzen für das Unternehmen generiert werden kann.3. Der Vermögenswert ist identifizierbar.4. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten können zuverlässig ermittelt werden.

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