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Bundesgericht erklärt Abstimmung über Heiratsstrafe-Initiative für ungültig

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Bundesgericht erklärt Abstimmung über Heiratsstrafe-Initiative für ungültig

Durch die sog. Heiratsstrafe werden verheiratete Paare im Gegensatz zu nicht verheirateten Paaren steuerlich benachteiligt. Die Initianten der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» forderte die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung, wurde 2016 jedoch knapp abgelehnt. Nun hat das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig erklärt.

Was ist die Heiratsstrafe?

Im Gegensatz zu Konkubinatspaaren findet bei Ehegatten eine rechtsungleiche Zusammenrechnung der Einkommen statt. Diese wirkt sich bei der Steuerveranlagung negativ (erhöhend) auf die Progression aus und führt damit zu einem prozentual höheren Steuerbeitrag als vor der Heirat. Insbesondere doppelverdienende Ehepaare sind von dieser erhöhten Steuerbelastung betroffen. Die seit 2008 bestehende Möglichkeit des Doppelverdienerabzugs hat zwar zur Verbesserung dieses Missstands beigetragen, vermochte aber die Ungleichbehandlung nicht gänzlich verschwinden zu lassen. Auch erhält ein Ehepaar im Gegensatz zu einem nicht verheirateten Paar maximal 150 % der AHV-Renten.

Bundesgericht erklärt Abstimmung über Heiratsstrafe-Initiative für ungültig

Die Volkinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», über welche am 28. Februar 2016 abgestimmt wurde, forderte die komplette Beseitigung der Heiratsstrafe. Sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialversicherungsabgaben sollen verheiratete Paare mit unverheirateten gleichgestellt werden. Das Verbot der Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren sollte hierzu in die Verfassung geschrieben werden. Obwohl die Initiative vom Volk angenommen wurde, scheiterte ihre Annahme am Ständemehr.Am 15. Juni 2018 teilte der Bundesrat mit, dass sich in den damaligen Abstimmungsunterlagen ein Fehler eingeschlichen habe: Anstatt der angegebenen 80'000 Doppelverdienerpaaren gebe es in der Schweiz etwa 454'000 solcher Paare. Die prognostizierten Mindereinnahmen des Bundes von ca. 1.15 Mrd. CHF bei einer Annahme der Initiative seien damit auch nicht korrekt gewesen. Die Initianten reichten sofort eine Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht ein und am 10. April 2019 folgte nun das Urteil: Das Bundesgericht hiess zum ersten Mal eine Abstimmungsbeschwerde gut und erklärte die Abstimmung über die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" für ungültig, da die entdeckten Mängel erheblich seien und sich tatsächlich auf die Abstimmungsergebnisse ausgewirkt haben könnten. Auch werde die Rechtssicherheit durch die Folgen einer Ungültigkeitserklärung nicht gefährdet, da die Rechtslage nach wie vor unverändert sei.Nun liegt es am Bundesrat zu entscheiden, wie mit der Initiative umgegangen werden soll. Grundsätzlich bieten sich zwei Optionen an: Die Abstimmungsvorlage geht erneut in die parlamentarischen Beratungen oder es wird eine neue Abstimmung angesetzt.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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