Bundesrat will Steuerverfahren digitalisieren – Entgegen dem Wunsch von Parteien und Verbänden

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Bundesrat will Steuerverfahren digitalisieren – Entgegen dem Wunsch von Parteien und Verbänden

Die Digitalisierung ist in vollem Gange und hat auch im Steuerbereich eingesetzt. Aus diesem Grund hat sich die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Ziel gesetzt, dass künftig alle Steuerdaten elektronisch eingereicht werden können. Der Bundesrat hat dazu am 20. Mai 2020 eine Botschaft verabschiedet.

Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich» verabschiedet. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die Motion Schmid um, welche die elektronische Einreichung der Steuererklärung bzw. des Antrags auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer fordert.

Steuern des Bundes digital

Der digitale Wandel hat auch in der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzt (ESTV). Um neuen digitalen Entwicklungen Rechnung zu tragen hat sich die Steuerbehörde das Ziel gesetzt, dass künftig alle Daten für jene Steuern die vom Bund erhoben werden (Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer & Stempelabgaben) elektronisch eingereicht werden können und unter Umständen auch müssen. Der Bundesrat hält an der Möglichkeit Steuerschuldner zur elektronischen Einreichung von Steuerunterlagen verpflichten zu können fest, obwohl sich in der Vernehmlassung verschiedenen Parteien und Verbände dagegen ausgesprochen haben. Unter anderem die CVP, FDP, SVP sowie die Verbände economiesuisse und TreuhandSuisse kritisierten den mangelnden Datenschutz bei elektronischen Eingabeverfahren. Zudem wurde die Forderung aufgeworfen die E-Governance Systeme des Staates müssten benutzerfreundlicher ausgestaltet werden, denn nicht-technikaffine Personen dürften trotz des digitalen Wandels nicht benachteiligt werden. Seinen Entscheid rechtfertigt der Bundesrat mit dem seines Erachtens grossen Bedürfnis der Allgemeinheit zur elektronischen Erledigung von Steuersachen.

Erleichterungen auch auf kantonaler Ebene

Ferner sieht die Vorlage des Bundesrates Erleichterungen bei der Einreichung der Steuererklärung über die direkten Bundessteuern (Einkommens-, Vermögens-, Gewinn-, & Kapitalsteuern) vor. Neu sollen die Kantone auf das eigenhändige Unterschriftenerfordernis bei der elektronischen Eingabe verzichten können. Das Unterschriftenerfordernis soll durch die elektronische Bestätigung der Angaben durch die steuerpflichtige Person selbst ersetzt werden. Es gilt dabei die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten im Rahmen des kantonalen Rechts sicherzustellen. Aber auch in die entgegengesetzte Richtung soll es Erleichterungen hinsichtlich der elektronischen Übertragung von Steuerunterlagen geben. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Kantone künftig den Steuerpflichtigen mit deren Einverständnis die Veranlagungsverfügung elektronisch eröffnen dürfen.

In Anbetracht der datenschutzrechtlichen Bedenken, welche verschiedenen Parteien wie auch Branchenverbänden in der Vernehmlassung aufgeworfen haben, darf man auf den weiteren Verlauf der Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung von Steuerverfahren und insbesondere die Beschlussfassung der Bundesversammlung gespannt sein.

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