Fast jeder träumt davon, einmal im Leben gross im Lotto zu gewinnen, doch nur für wenige wird dieser Traum wahr. Wer zu den wenigen glücklichen Gewinnern gehört, muss sich schon bald mit der Frage auseinandersetzen, wie der Lotteriegewinn zu versteuern ist.
Die meisten Menschen träumen davon, einmal gross im Lotto zu gewinnen. Ein Traum, der sich nur für wenige Menschen verwirklicht. Wer tatsächlich zu den glücklichen Gewinnern gehört, fragt sich wohl als zuallererst, was er oder sie sich mit dem Geldsegen als Erstes kaufen will. Wenn das anfängliche Hochgefühl verflogen ist, kommt aber bald schon die Frage auf, wie die Besteuerung von Lotteriegewinnen aussieht.
Kantonal unterschiedliche Besteuerung
Die Besteuerung von Lotteriegewinnen ist ein komplexes Thema, denn die sie hängt von der Art des Spiels, der Höhe des Einsatzes und des Wohnsitzkantons des Gewinners ab. Von den Lotterien zu unterscheiden sind primär die Geschicklichkeitsspiele. Während bei Lotterien allein der Zufall den Gewinner bestimmt, können die Spieler bei Geschicklichkeitsspielen den Ausgang des Spiels durch ihre Fähigkeiten beeinflussen. In beiden Fällen sind Gewinne grundsätzlich zu versteuern. Von der Besteuerung ausgenommen sind Schweizer Casinos (ausgenommen Online-Casinos) und sogenannte Kleinspiele wie lokale Lotterien, lokale Sportwetten oder kleine Pokerturniere. Je nach Kanton unterliegen Gewinne der ordentlichen Gewinn- oder einer Sondersteuer. Die konkrete Besteuerung variiert von Kanton zu Kanton stark, weshalb Lottogewinner nicht selten noch vor dem Jahresende ihren Wohnsitz wechseln.
Veranstalter muss Verrechnungssteuer entrichten
Der Veranstalter einer Lotterie ist verpflichtet den zuständigen Steuerbehörden die Verrechnungssteuer von 35 Prozent zu entrichten. Von der Besteuerung ausgenommen sind neben Gewinnen aus Kleinspielen, seit dem 1. Januar 2019 auch Gewinne bis zu einer Million Franken aus Grossspielen. Was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wer etwa 10 Millionen in einer Lotterie gewinnt, erhält nur 6.85 Millionen direkt ausgezahlt. Die restlichen 3.15 Millionen gehen erst einmal an den Fiskus. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass der glückliche Gewinner seinen Gewinn in der Steuererklärung angibt und dadurch die eigentliche Besteuerung ermöglicht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Gewinner die Verrechnungssteuer von den Behörden zurückfordern. Dazu muss er seinen Gewinn in der Steuererklärung korrekt deklarieren und das Eigentum am Gewinnlos im Zeitpunkt der Ziehung nachweisen.
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