Die Verrechnungssteuer hilft dabei, in der Schweiz die Steuerhinterziehung einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen bedient sie sich einer einfachen Überlegung, welche etwas kompliziert ausgestaltet wurde. Findea erklärt deshalb in einer vierteiligen Beitragsserie, was die Verrechnungssteuer genau ist und wie sie konkret funktioniert. In diesem zweiten Beitrag wird genauer erörtert, wie die Steuer erhoben wird.
Wie im ersten Teil dargelegt wurde, handelt es sich bei der Verrechnungssteuer um eine Quellensteuer. Sie wird auf Erträge des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne), auf Leibrenten und Pensionen sowie auf gewissen sonstigen Versicherungsleistungen erhoben. Für jede dieser Kategorien gibt es einen anderen Steuersatz. Konkret sind diese:
- 35 % auf Kapitalerträgen und Lottogewinnen,
- 15 % auf Leibrenten und Pensionen und
- 8 % auf sonstigen Versicherungsleistungen
Ausgenommen von der Verrechnungssteuer sind nach Art. 5 Abs. 1 lit. c Verrechnungssteuergesetz (VSTG) die Zinsen von Kundenguthaben bis zu 200 CHF pro Kalenderjahr. Lotteriegewinne sind gemäss Art. 6 Abs. 1 VSTG bis zu einem Betrag von 1'000 CHF von der Verrechnungssteuer ausgenommen*.Steuerpflichtig sind die Schuldner der Leistung. Bspw. die Banken, welche die Zinsen auszahlen. Diese haben sich unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anzumelden, die vorgeschriebenen Abrechnungen und Belege einzureichen und gleichzeitig die Abgabe zu entrichten. Die Steuer wird auf den Leistungsempfänger überwälzt. Er erhält also nur den gekürzten Teil der Leistung.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Hier können Sie unseren Blog (jeweils Mittwoch und Freitag) oder Newsletter (immer Anfang Monat) abonnieren. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand!Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.* Die weiteren Ausnahmeregelungen würden den Rahmen eines solchen Beitrages bei weitem sprengen, doch zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren.