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Digitalisierung und Steuern: Zukünftige Besteuerung

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Digitalisierung und Steuern: Zukünftige Besteuerung

Mit dem Einzug der digitalen Wirtschaft benötigen Unternehmen oftmals keine physische Betriebsstätte mehr in einem Land, um dort tätig zu sein. Mit dem aktuellen Besteuerungsmodell kann ein Land, in dem das Unternehmen ohne Betriebsstätte tätig ist, aber keine Steuern von dieser Firma einziehen. Die internationale Gemeinschaft arbeitet an Modellen, wie diese Problematik gelöst werden könnte.

EU hat bereits IdeenWie unserem letzten Beitrag beschrieben, haben bereits vereinzelt Länder Massnahmen zur Besteuerung dieser Unternehmen beschlossen. Man spricht bei diesen von der sog. «Netflix Tax». Es handelt sich bei diesen jedoch nur um kurzfristige Lösungen, da die Doppelbesteuerungsabkommen diese Steuern nicht abdecken. Die internationale Gemeinschaft muss daher zusammen ein neues, gemeinsames Besteuerungsmodell finden. Die OECD sowie die EU arbeiten bereits an Regelungen für die Zukunft.Ein Konzept, wie digitale Unternehmen besteuert werden könnten, führt den Begriff der «virtuellen Betriebsstätte» ein. Besonders die EU zieht diese Lösung in Betracht. Die EU-Kommission beschreibt die virtuelle Betriebsstätte in einem Richtlinienentwurf als «signifikante digitale Präsenz», welche erfüllt ist, wenn das Unternehmen in einem EU-Staat über 7 Mio. Euro umsetzt, oder 100'000 Nutzer in einem Mitgliedsstaat hat, oder über 3000 Onlineverträge in einem Mitgliedsstaat abgeschlossen hat. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, soll der Umsatz dieser digitalen Leistungen besteuert werden. Dieses Konzept wäre eine pragmatische Lösung, da sie die aktuelle Besteuerung von Unternehmen mit physischen Betriebsstätten auf solche mit virtuellen Betriebsstätten ausweitet. Bis zur endgültigen Ausarbeitung einer langfristigen Lösung sollen in der EU digitale Leistungen unabhängig vom Unternehmensgewinn mit 3 % besteuert werden können.Die EU-Minister sind sich jedoch uneinig, ob eine unilaterale Lösung der EU einer weltweiten Lösung, die derzeit von der OECD ausgearbeitet wird, entgegenstehen könnte. Der Bericht der OECD wird per 2019 erwartet.Position der SchweizAls Standort vieler internationaler Unternehmen hätte eine Änderung der internationalen Besteuerungsregeln enorme Auswirkungen auf die Schweiz, welche Mitglied der OECD ist und sich daher ebenfalls an der Ausarbeitung einer internationalen Lösung beteiligt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 8. März 2018 die Stellung der Schweiz innerhalb der OECD erläutert. Sie möchte besonders am Grundsatz festhalten, dass Steuern dort erhoben werden, wo die Wertschöpfung erzielt wird und betont die Vermeidung von Doppel- oder Überbesteuerung. Eigene, kurzfristige Lösungen sollten nur eingeführt werden, wenn international keine Lösungen gefunden werden. Diese unilateralen Regelungen sollten aber zeitlich befristet sein.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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