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Gewinnsteuern in Basel-Stadt auf 13 % gesenkt

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Gewinnsteuern in Basel-Stadt auf 13 % gesenkt

Die Gewinnsteuer in Basel-Stadt beträgt neu 13 %. Durch Patentbox-Abzüge für Forschung und Entwicklung erreichen Unternehmen sogar eine Reduktion auf bis zu 11 %. Der Regierungsrat liess die Änderungen nun rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. Mit unserem Domizilservice kann auch Ihr Unternehmen von diesem tiefen Satz profitieren.

Senkung der Gewinnsteuer auf bis zu 11 %

Die Gewinnsteuerbelastung beträgt in Basel neu 13% (inkl. Bundessteuern). Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können durch Patentbox-Abzüge eine Reduktion bis auf 11 % erreichen. Der Kapitalsteuersatz sinkt neu auf 1 Promille. Möglich gemacht haben dies 78.8 % der Stimmenden, welche am 10. Februar dem sogenannten Basler Kompromiss zur Unternehmensbesteuerung zugestimmt haben. Der Basler Regierungsrat hat die Änderungen rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Durch die Annahme der Steuervorlage rechnet der Kanton mit Entlastungen in der Höhe von 100 Mio. Franken für Unternehmen und Aktionäre und von 150 Mio. Franken für die Bevölkerung.

Vorbereitung auf die AHV-Steuervorlage auf Bundesebene

Die von der Steuervorlage betroffenen Statusgesellschaften haben für Basel-Stadt eine sehr hohe fiskalische und volkswirtschaftliche Bedeutung, da sie mit 496 Mio. Franken 60 % der kantonalen Einnahmen aus der Gewinn- und Kapitalsteuer beisteuern und 32‘000 Vollzeitangestellte beschäftigen. Darum erstaunt es nicht, dass der Kanton den Kompromiss mit einem überwältigenden Mehr von 78.8 % angenommen hat. Die Änderungen wurden in Vorbereitung auf die AHV-Steuervorlage auf Bundesebene vorgenommen, welche am 19. Mai vor das Stimmvolk kommt. Mit dieser sollen neue, international weit verbreitete steuerliche Massnahmen eingeführt werden, wobei den Kantonen aber ein finanzieller Spielraum belassen wird. Als sozialpolitischer Ausgleich werden die Mittel für die AHV und die Mindestansätze für die Familienzulagen erhöht. Wird die AHV-Steuervorlage angenommen, so erhalten die Kantone vom Bund zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer, welche beim Basler Kompromiss bereits eingerechnet sind.Durch unseren Domizilservice im Herzen von Basel kann auch Ihr Unternehmen vom tiefen Basler Gewinnsteuersatz profitieren und erhält eine repräsentative Adresse in unserem zentral gelegenen Büro. Ebenfalls ist die Weiterleitung von eingehender Post (physisch oder elektronisch) möglich. Gerne bieten wir Ihnen auch ein Geschäftsführungsmandat an. Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie hier ein Beratungsgespräch vereinbaren!Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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