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Hauptsteuerdomizil – Wo sind Sie steuerpflichtig?

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Hauptsteuerdomizil – Wo sind Sie steuerpflichtig?

Steuerrechtliche Streitigkeiten zwischen den Kantonen beruhen oftmals auf der Frage nach der persönlichen Zugehörigkeit eines Steuerpflichtigen. Es kommt zum Konflikt, weil nicht klar ist in welchem Kanton eine Person Steuern zahlen muss.

Zwischen den Kantonen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, weil unklar ist in welchem Kanton eine Person steuerpflichtig ist. Es gibt einige Grundsätze, die es bei der Bestimmung des Hautsteuerdomizils zu beachten gilt.

Rechtliche Grundlagen

Der steuerrechtliche Wohnsitz befindet sich an jenem Ort, an dem sich der nach objektiven, äusseren Umständen zu bestimmende Mittelpunkt der Interessen des Steuerpflichtigen befindet. Ein einmal begründeter Wohnsitz bleibt bis zur Begründung eines neuen Wohnsitzes bestehen. Für die Begründung eines Wohnsitzes braucht es ein äusseres Merkmal und ein inneres Merkmal d.h. die Absicht des dauernden Verbleibs. Was bedeutet das nun? Es gibt verschiedene Faktoren, die auf die Begründung eines Wohnsitzes hindeuten (Postadresse, Familie & Freunde am Ort, Arbeitstätigkeit an diesem Ort etc.). Damit der Wohnsitz begründet wird, muss die steuerpflichtige Person beispielsweise an diesem Ort ein Haus gekauft haben (äusseres Merkmal) und sie muss auch die Absicht haben in diesem Haus zu leben (inneres Merkmal). Wenn dies der Fall ist, ist das besagte Haus der steuerrechtliche Wohnsitz der Person, auch wenn sie vielleicht noch ein ab und an besuchtes Ferienhaus haben mag. Der steuerrechtliche Wohnsitz kann also nicht frei gewählt werden.

Spezielle Regeln bei Ehepaaren

Eine besondere Regelung gilt für Ehegatten, denn diese werden gemeinsam besteuert und weisen daher in der Regel auch ein gemeinsames Steuerdomizil auf (Art. 9 Abs. 1 DBG / Art. 3 Abs. 3 StHG). Auch wenn mehrere Wohnungen bestehen, werden beide Ehegatten an jenem Ort besteuert, zu dem sie den stärkeren Bezug haben. Problematisch ist es: wenn die steuerpflichtigen zwar noch verheiratet sind, faktisch aber getrennt leben. Diesfalls werden die Ehegatten getrennt besteuert. Die unterschiedliche Besteuerung setzt aber voraus, dass die Ehe nicht mehr gelebt wird und keine gemeinschaftlichen Beziehungen zwischen den Partnern mehr bestehen. Das bedeutet, die beiden leben und wohnen nicht zusammen, die Lebenshaltungskosten werden getrennt gezahlt und es gibt auch keine gemeinsamen Konten mehr.

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