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Kryptowährungen & Steuern – Teil 2: Einkommenssteuer

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Kryptowährungen & Steuern – Teil 2: Einkommenssteuer

Bitcoin, Ethereum, Ripple oder EOS: Kryptowährungen gewinnen mehr und mehr an Bekanntheit und die Auswahl gehandelter Kryptowährungen ist riesig. Doch wie wirken sie sich auf Ihre Steuererklärung aus? Im letzten Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie Kryptowährungen in Ihrem Vermögen deklarieren müssen. Heute erläutern wir, welchen Einfluss sie auf die Einkommenssteuer haben können.

Einfach verhält es sich, wenn Ihre Kryptowährungen zum beweglichen Privatvermögen zählen. Dann sind Kapitalgewinne daraus grundsätzlich steuerfrei. Entsprechend sind allfällige Verluste steuerlich auch nicht abzugsfähig. Zählen Kryptowährungen hingegen zum Geschäftsvermögen sind die Bestimmungen über die selbstständige Erwerbstätigkeit anwendbar. Dann sind allfällige Kapitalgewinne steuerbar und Kapitalverluste können abgezogen werden.Werden Lohn oder Nebenleistungen in Kryptowährungen ausbezahlt, sind diese auf dem Lohnausweis als steuerbares Erwerbseinkommen auszuweisen und finden so auch Eingang in die Steuererklärung. Die Lohnhöhe entspricht dabei dem ermittelten Kurswert in Franken zum Zeitpunkt des Zuflusses. Wie Sie diesen ermitteln können, haben wir im letzten Beitrag aufgezeigt. Sind Sie selbstständig erwerbend und haben Kryptowährungen als Entgelt für Ihre Leistungen erhalten, müssen diese als Einkommen aus selbstständigem Erwerb deklariert werden.Im nächsten Beitrag unserer Beitragsserie «Kryptowährungen & Steuern» erklären wir Ihnen, ab wann der Handel mit Kryptowährungen als gewerbsmässig gilt und welche weiteren steuerrechtlichen Folgen dies hat.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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