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Müssen Kryptowährungen versteuert werden?

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Müssen Kryptowährungen versteuert werden?

Der Bitcoin hat die 50'000 Dollar Marke geknackt und auch andere Kryptowährungen haben mächtig an Wert zugelegt. Diese Gelegenheit haben viele Personen genutzt, um in den Kryptohandel einzusteigen und selbst Coins zu erwerben. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Steuererklärung stellt sich nun die Frage, ob Guthaben in Kryptowährungen sowie allfällige Kursgewinne versteuert werden müssen.

Haben Sie im vergangenen Jahr in Kryptowährungen investiert? Oder ist es Ihnen sogar gelungen, Ihre Coins gewinnbringend zu verkaufen? Wenn Sie diese Fragen mit ja beantworten, dann sollten sie sich darüber informieren, ob Ihre Kryptoguthaben und Kursgewinne versteuert werden müssen.

Kryptowährungen versteuern

Ob Kryptowährungen versteuert werden müssen, hängt wesentlich von der Natur der Kryptowährung bzw. eines Coins ab. Detaillierte Informationen über die Versteuerung von Kryptowährungen finden sich auf der Webseite der eidgenössischen Steuerverwaltung. Für den gewöhnlichen Kryptohandel können folgende Grundsätze festgehalten werden:

Vermögenssteuer

Bei Portfolios mit Kryptowährungen (Wallets) handelt es sich um bewertbare, handelbare Sachen, die steuerrechtlich dem beweglichen Kapitalvermögen zuzuordnen sind. Kryptowallets sind demnach immaterielle Vermögenswerte, welche der Vermögenssteuer unterliegen. Wer Kryptowährungen besitzt, muss diese in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufführen. Relevant ist der Verkehrswert der Kryptowährungen, dieser entspricht in der Regel dem Kurs zu dem ein Coin gehandelt wird. Kann kein aktueller Kurs ermittelt werden, wird auf den ursprünglichen Kaufpreis, umgerechnet in Schweizer Franken, abgestellt.

Einkommenssteuer

Kursgewinne auf Kryptowährungen sind in der Regel steuerfrei, da es sich dabei um sogenannte «steuerfreie private Kapitalgewinne» handelt. Wer also Kryptowährungen aus seinem Privatvermögen erwirbt, muss auf diesen keine Einkommenssteuer bezahlen. Im Gegenzug sind Kursverluste aber auch nicht abziehbar.

Steuerbar sind allerdings Kryptowährungen, die mittels Mining erwirtschaftet wurden. Die Zurverfügungstellung von Rechenleistung gegen ein Entgelt (Coins) ist steuerrechtlich als selbstständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren. Kryptowährungen, welche auf diesem Weg erwirtschaftet wurden, unterliegen daher der Einkommenssteuer.

Vorsicht ist ausserdem beim regelmässigen Handel von Kryptowährungen geboten. Wer gewerbsmässigen Handel mit Kryptowährungen betreibt, muss die erzielten Gewinne als selbstständiges Erwerbseinkommen versteuern. Wenn sie regelmässig Coins kaufen und verkaufen, sollten Sie sich deshalb über den Unterschied zwischen reiner Vermögensverwaltung und selbstständigem Nebenerwerb informieren.

Wichtig für Einzelunternehmer: Für Kryptowährungen, die zu Geschäftsvermögen gehören, gelten die steuerrechtlichen Vorschriften über die selbstständige Erwerbstätigkeit.

Schon gewusst? Die eidgenössische Steuerverwaltung publiziert eine Kursliste mit den Steuerwerten der wichtigsten Kryptowährungen.

Findea hilft Ihnen dabei, die Vermögenssituation Ihrer Gesellschaft jederzeit überblicken zu können.

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