Kryptowährungen werden komplett dezentral erschaffen und verwaltet. Der Staat bekommt grundsätzlich erst mit ihnen in Berührung, wenn es um deren Besteuerung geht. Doch da stellen sich sehr viele Frage.
Besteuerung bei UnternehmenIm Gegensatz zur Besteuerung von Kryptowährungen bei Privatpersonen, ist es bei der Besteuerung von Unternehmen aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips zentral, wie die Kryptowährungen verbucht werden. Derzeit gibt es jedoch noch keine offiziellen Regeln, wie dies zu geschehen hat. Bisher gibt weder das OR, das Swiss-GAAP-FER, noch das US-GAAP oder das internationale Regelwerk (IFRS) eine abschliessende Antwort. Konkret kommen fünf Möglichkeiten in Frage: Verbuchung als Bargeld, als Forderung, als Wertschriften, als Vorräte oder als immaterielle Vermögenswerte. Wie bereits in einem anderen Beitrag dargelegt, macht jedoch nur eine Verbuchung als Wertschriften oder unter gewissen Umständen als Vorräte Sinn. Das IFRS tendiert aktuell zwar dazu, reine Kryptowährungen wie bspw. Bitcoin in der Bilanz als immaterielle Vermögenswerte zu klassifizieren. Die Einteilung als Wertschriften oder ggf. Vorräte kommt der Realität aber um einiges näher.Offene FragenEs wurde in der vergangenen Zeit immer mehr über Kryptowährungen gesprochen. In diesem Zusammenhang haben sich auch die ESTV und die meisten Kantone über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen zu Wort gemeldet. Doch gibt es immer noch viele Fragen, welche auf eine Beantwortung warten. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Kryptowährung nicht nur über eine reine Zahlungsfunktion verfügt. Ist dies der Fall, sucht man besten vorgängig das Gespräch mit der Steuerbehörde und/oder wendet sich an einen Steuerberater.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch