Änderung der MWST-Sätze

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Änderung der MWST-Sätze

Per 31. Dezember 2017 enden die seit 2011 erhöhten MWST-Sätze, welche zur Zusatzfinanzierung der IV eingeführt wurden. Voraussichtlich wird es jedoch zu keiner Reduktion der MWST-Sätze kommen. Dies liegt einerseits an einer Erhöhung zugunsten der Finanzierung des Ausbaues der Bahninfrastruktur. Andererseits könnte auch die «Reform der Altersvorsorge 2020» zu einer erneuten Erhöhung der MWST-Sätze führen.

Aktuelle MWST-SätzeDie Schweiz kennt drei Sätze für die MWST. Es gibt den Normalsatz (aktuell 8.0%) den Sondersatz für Beherbergung (aktuell 3.8%) und den reduzierten Satz (aktuell 2.5%). Von jedem dieser Sätze dient aktuell ein Teil zur Zusatzfinanzierung zur IV. Beim Normalsatz sind dies 0.4 Prozentpunkte, beim Sondersatz 0.2 Prozentpunkte und 0.1 Prozentpunkte beim reduzierten Satz. Dies wurde per 01. Januar 2011 eingeführt und ist bis zum Ende dieses Jahres befristet. Regulär sollten demnach ab dem 01. Januar 2018 tiefere MWST-Sätze gelten.Entwicklung der MWST-SätzeVoraussichtlich wird es jedoch zu keiner Änderung der MWST-Sätze kommen. Zumindest nicht im vollen Umfang. Am 09. Februar 20014 wurde von Volk und Ständen per Volksabstimmung beschlossen, alle drei Sätze per 01. Januar 2018 um jeweils 0.1 Prozentpunkt auszubauen. Dies dient der Finanzierung des Ausbaues der Bahninfrastruktur (FABI). Zusätzlich könnte es nun zu einer weiteren Erhöhung der Sätze per Januar 2018 kommen. Im Zusammenhang mit der «Reform der Altersvorsorge 2020» ist geplant die Sätze dahingehend zu erhöhen, dass sie weiterhin wie bisher gelten. Die dafür notwendige Volksabstimmung ist für den 24. September 2017 vorgesehen. Im Falle einer Annahme würde den betroffenen Unternehmen nur noch wenig Zeit bleiben, ihre ERP- und Abrechnungssysteme anzupassen. Es ist also ratsam, sich bereits vorgängig auf diese allfälligen Änderungen vorbereiten.Die genaue Auflistung der MWST-Sätze sehen Sie hier (Quelle: ESTV):NormalsatzSondersatzReduzierter SatzAktuelle MWST-Sätze8.00%3.80%2.50%./. auslaufender Anteil IV-Zusatzfinanzierung (per 31.12.2017)-0.40%-0.20%-0.10%+ zusätzlicher Anteil FABI (per. 01.01.2018)0.10%0.10%0.10%Stand 01.01.2018 ohne Reform Altersvorsorge 20207.70%3.70%2.50%+ zusätzlicher Anteil Reform Altersvorsorge 2020 per 01.01.2018 (evtl.)0.30%0.10%0.00%Prov. Stand 01.01.2018 mit Altersreform 20208.00%3.80%2.50%

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