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Auswirkungen auf den Versandhandel durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

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Auswirkungen auf den Versandhandel durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Die Teilrevision des MWSTG möchte die Bedingungen für ausländische Versandhändler denen für Schweizer Unternehmen gleichstellen. Momentan werden diese durch den Verzicht auf die Einfuhrsteuerhebung bei einem geringen Warenwert bevorzugt behandelt.

Aktuelle RechtslageAktuell werden Waren, die aus dem Ausland in die Schweiz versandt werden und unter einem Wert von 65 Fr. liegen, nicht mit der Einfuhrsteuer von 7.7 % belegt. Dies liegt daran, dass die zu erhebende Steuer unter 5 Fr. liegt, deren Erhebung sich wirtschaftlich nicht lohnt. Diese Kleinsendungen aus dem Ausland unterliegen also weder der Mehrwertsteuer, noch der Einfuhrsteuer. Dieser Kostenvorteil für den Käufer erschwert den Wettbewerb für inländische Konkurrenten, die bei ihren Produkten auch die Mehrwertsteuer berechnen müssen.Rechtslage ab 1. Januar 2019Ab 2019 gelten bei Versandhändler, die durch diese Kleinsendungen aus dem Ausland einen Umsatz von mind. 100'000 Fr. erreichen, sämtliche Lieferungen als Inlandlieferungen und unterliegen damit der MWST-Pflicht. Diese Steuerpflicht in der Schweiz zieht einen Eintrag ins MWST-Register und die damit verbunden Pflichten und Kosten nach sich. Die Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 65 Fr. eines ausländischen Versandhändlers, der unter diese Regelung fällt, unterliegen dabei aber weiterhin nicht der Einfuhrsteuer. Er muss neu aber die Mehrwertsteuer seinen Kunden verrechnen und Acht geben, dass den Käufer keine Doppelbelastung durch Mehrwertsteuer und Einfuhrsteuer trifft.Daraus lässt sich ableiten, dass Versandhändler, deren Umsatz aus Kleinsendungen in die Schweiz unter 100'000 Fr. liegt, weiterhin ohne Erhebung der Mehrwertsteuer in die Schweiz liefern können. Und solange der Warenwert bei Lieferungen dieser Händler unter 65 Fr. und die damit zu erhebende Einfuhrsteuer unter 5 Fr. liegt, fallen damit für den Käufer in der Schweiz weiterhin auch keine Einfuhrsteuer oder Mehrwertsteuer an.Weitere Informationen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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