In der Schweiz gibt es aktuell drei verschieden hohe Steuersätze bei der Mehrwertsteuer. Dazu kommen noch Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen bzw. befreit sind.
Steuersätze
Gemäss Art. 25 MWSTG beträgt der Normalsatz der Mehrwertsteuer 8%. Davon gibt es aber verschiedenste Ausnahmen. Ein reduzierter Steuersatz von 2.5% gilt unter anderem für folgende Produkte:
- Leitungswasser
- Nahrungsmittel
- Vieh, Geflügel, Fische
- Getreide
- Futtermittel
- Dünger
- Medikamente
- Zeitungen, Zeitschriften, Bücher
- Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften
Nebst dem reduzierten Steuersatz von 2.5% und dem Normalsatz von 8% gibt es auch noch einen Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen. Als Beherbergungsleistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich die Abgabe eines Frühstücks. Wird eine Beherbergungsleistung erbracht, so gilt der Sondersatz von 3.8%.
Von der Steuer ausgenommene bzw. befreite Leistungen
Von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist eine ganze Reihe von Leistungen (die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend). Darunter gehören beispielsweise die Spitalbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung in den Spitälern im Bereich der Humanmedizin, Leistungen, die von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit erzielt werden, Leistungen im Bereich der Erziehung und Bildung (ohne in diesem Zusammenhang erbrachte gastgewerbliche Leistungen und Beherbergungsleistungen), die Umsätze bei Veranstaltungen (Basare und Flohmärkte) von Einrichtungen, die von der Steuer ausgenommene Tätigkeiten auf dem Gebiete der Krankenbehandlung, der Sozialhilfe und sozialen Sicherheit, etc. ausüben. Bei von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen besteht die Möglichkeit der Option, mit Ausnahme von Versicherungsumsätzen, Umsätzen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs sowie Umsätze bei Wetten, Lotterien und sonstigen Glücksspielen. Bei Immobilien beschränkt sich die Optionsmöglichkeit zudem auf Liegenschaften, welche nicht ausschliesslich zu privaten Zwecken (Wohnsitz und/oder Wochenaufenthalt) genutzt werden. Der Vorteil der Option besteht darin, dass ein Vorsteuerabzug ganz oder teilweise möglich ist.