Grundsätzlich sind unabhängig von der Rechtsform alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Wenn der Umsatz aus steuerbaren Leistungen (Lieferung und oder Dienstleistung) pro Jahre weniger als CHF 100‘000.- beträgt ist das Unternehmen jedoch von der MWST-Pflicht befreit. Wer bei der MWST nicht angemeldet ist, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.In verschiedenen Situationen kann es daher sinnvoll sein, sich freiwillig der MWST zu unterstellen, obwohl man keinen Umsatz von 100‘000 erreicht. Typische Beispiele dafür sind:- Wenn viele Ihrer Kunden selbst der MWST unterstellt sind. Denn diese bevorzugen meist Lieferanten, welche der MWST unterstehen, damit Sie ihrerseits die Abzüge vornehmen können.- Wenn Sie mehrheitlich Exportieren oder Leistungen im Ausland erbringen. Denn auf Exporte müssen Sie keine MWST verrechnen, können aber dennoch die bezahlten Vorsteuern geltend machen.- Falls Sie am Anfang grössere Investitionen tätigen und die darauf anfallende Vorsteuer geltend machen möchten. Es kann somit auch vorkommen, dass in den ersten Jahren die Vorsteuer höher ist, als die abzuliefernde MWST, was dann zu einer Steuergutschrift führt.- Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Kunden gleich sehen, dass Ihr Unternehmen weniger als 100‘000.- Franken Umsatz macht.