Mehrwertsteuer (MWST): Vorsteuerabzug

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Mehrwertsteuer (MWST): Vorsteuerabzug

Die Mehrwertsteuer ist für viele Jungunternehmer eine grosse administrative Belastung. Besonders der Vorsteuerabzug ist für viele nicht einfach verständlich.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Die Mehrwertsteuer ist eine so genannte Netto-Allphasensteuer. Das bedeutet, dass jeder Kauf und Verkauf mit der MWST besteuert wird. Da die Mehrwertsteuer in der Schweiz aber auch eine so genannte Nettoumsatzsteuer ist, bedeutet dies, dass ein Vorsteuerabzug gemacht werden kann und nur der effektive "Mehrwert" auch besteuert wird. Es wird also nur der Mehrwert besteuert, der bei der Transaktion entstanden ist.Die eidgenössische Steuerverwaltung schreibt dazu folgendes: "Die Mehrwertsteuer wird aufgeteilt in eine Umsatzsteuer und eine Vorsteuer, das heisst, der Verkäufer muss der ESTV [Eidgenössische Steuerverwaltung] die MWST zahlen und darf davon die ihm in Rechnung gestellte MWST (Vorsteuer) abziehen."

Beispiel zum Vorsteuerabzug

Mit dem nachfolgenden fiktiven Beispiel soll gezeigt werden, wie der Vorsteuerabzug genau funktioniert.Die Schreinerei X stellt Möbel her. Für das gekaufte Holz im Wert von CHF 100 muss der Schreiner 8% Mehrwertsteuer bezahlen, also CHF 8. Nachdem er aus dem Holz einen schönen Stuhl gemacht hat, verkauft er diesen für CHF 300 (exkl. MWST). Dieser Betrag wird wiederum mit einer Mehrwertsteuer von 8% belastet was im Beispiel somit 24 Franken sind. Die Schreinerei X muss nun aber nicht die ganzen 24 Franken an die Steuerverwaltung abliefern, sondern kann die bereits bezahlten Vorsteuern in Höhe von CHF 8 geltend machen und abziehen. Folglich bezahlt die Schreinerei CHF 16 (CHF 24 -  CHF 8) an die Steuerverwaltung.Auf der Homepage des Bundes finden Sie ein Beispiel zur Mehrwertsteuer und zum Vorsteuerabzug. Weitere Erläuterungen zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie auf dieser Homepage.Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit den Spezialisten von Findea auf, wir beraten Sie gerne.

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